Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.10.2024 keine Berechtigungsnachweise für Ermäßigungen und das Berlin Ticket S mehr ausgestellt werden. Dies gilt auch, wenn Sie aktuell Wohngeld beziehen und Ihr Berechtigungsnachweis (QR-Code) verloren gegangen oder ungültig ist. Ab sofort muss die Berechtigung durch den Leistungsbescheid nachgewiesen werden. Der Bescheid kann in Kopie vorgelegt werden und Angaben können teilweise geschwärzt werden. Sichtbar bleiben müssen der Briefkopf, die Überschrift bzw. der Betreff, der Vor- und Nachname der leistungsberechtigten Person, das Aktenzeichen sowie der Bewilligungszeitraum.
Weitere Informationen finden Sie hier: Hinweisseite: Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen
Für weitere Fragen können Sie sich auch an die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung per E-Mail … wenden.