Wohnungsamt Pankow

Wohnhaus

Änderung beim Berchtigungsnachweis für das Berlin Ticket S

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.10.2024 keine Berechtigungsnachweise für Ermäßigungen und das Berlin Ticket S mehr ausgestellt werden. Dies gilt auch, wenn Sie aktuell Wohngeld beziehen und Ihr Berechtigungsnachweis (QR-Code) verloren gegangen oder ungültig ist. Ab sofort muss die Berechtigung durch den Leistungsbescheid nachgewiesen werden. Der Bescheid kann in Kopie vorgelegt werden und Angaben können teilweise geschwärzt werden. Sichtbar bleiben müssen der Briefkopf, die Überschrift bzw. der Betreff, der Vor- und Nachname der leistungsberechtigten Person, das Aktenzeichen sowie der Bewilligungszeitraum.

Weitere Informationen finden Sie hier: Hinweisseite: Berechtigung zur Nutzung des Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen

Für weitere Fragen können Sie sich auch an die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung per E-Mail … wenden.

Das Wohnungsamt Pankow wird als reines „Backoffice“ geführt, es werden keine Sprechzeiten angeboten, d.h. Ihre Antragsunterlagen u.a. für Wohngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins oder einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz, Genehmigungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum reichen Sie bitte per Post, per Fax oder per E-Mail (eingescannte Dokumente im PDF-Format) ein. Die Kontaktdaten finden Sie unten.

Folgende Anträge können Sie auch online stellen:

  • Wenn Sie für Ihre Kinder einen Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen wollen (Sie beziehen Wohngeld oder Kinderzuschlag): BuT-Antrag-Online

Sie können Ihre Antragsunterlagen auch persönlich während der Sprechzeiten der bezirklichen Bürgerämter abgeben.Eine Beratung durch die Bürgerämter erfolgt nicht.

Die aktuellen Öffnungszeiten der Bürgerämter finden Sie auf der Seite des Bürgeramtes

Sollte dennoch einmal eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, erreichen Sie das Wohnungsamt über die Bürgertelefonnummer 115 oder per E-Mail. Wenn Sie uns eine E-Mail schreiben oder uns über die Rufnummer 115 kontaktieren, melden wir uns in der Regel innerhalb von drei Werktagen bei Ihnen. Bitte verzichten Sie unbedingt auf eine Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung.