Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs sowie für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Dieses beinhaltet z.B. die Anordnung von- Bauvorhaben/Baustelleneinrichtungen, Baumaßnahmen
- (vorübergehenden) Haltverboten für Umzüge, Lieferzwecke etc.
- Sicherungsmaßnahmen an Brücken und Bahnübergängen
- Parkraumbewirtschaftungsgebieten
- Fußgängerzonen
- Taxiständen
- Maßnahmen für den ruhenden Verkehr
- Schwerbehindertenparkplätzen
- Maßnahmen zur Sicherung von Einfahrten, abgesenkten Gehwegen und Parkflächen
Die Bearbeitungszeit für den Bereich Arbeitsstellen sowie Parkerleichterungen (Schwerbeschädigtenparkplätze) liegt derzeit bei sechs Wochen.
Weitere Leistungen- Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaftung z.B. für ansässige Gewerbebetriebe oder dort tätige Firmen
- Verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
- Ausnahmegenehmigungen von der Ferienreiseverordnung und vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW
- Ausnahmegenehmigung für die Parkraumbewirtschaftung für Gewerbetreibende
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen