Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) oder RlvF-Bescheinigung können Sie in eine Wohnung (“Sozialwohnung”) ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein oder eine RlvF-Bescheinigung benötigen, ist von der Wohnung abhängig, die Sie bewohnen wollen.
Sie können den Antrag für mehrere Personen stellen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung, siehe “benötigte Unterlagen”, abgeben.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
Die Wohnberechtigungsscheine bzw. RlvF-Bescheinigung sind in der Regel 1 Jahr gültig und werden bei Einzug in die Wohnung vom Vermieter eingezogen.
Weitere Informationen zum Thema WBS und RlvF-Bescheinigung, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und die notwendigen Formulare finden Sie hier:
Hinweise zum Miet-Zuschuss, Antragsformular (Papierantrag) und Online-Antrag
Die Antragsformulare sind auch in den Bürgerämtern des Bezirks erhältlich.