Bildung und Teilhabe (BuT)

Beratungsangebot

Haben Sie Fragen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, dann können Sie auch das kostenlose Beratungsangebot der “BuT-Beratung” in Anspruchnehmen. Weitere Hinweise ➔

Zwei Mädchen machen gemeinsam Hausaufgaben

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket.

Sie haben Kinder unter 25 Jahren in Ihrem Haushalt und beziehen Wohngeld oder Kinderzuschlag oder haben Wohngeld oder Kinderzuschlage beantragt, dann können auch Sie einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
  • Tagesausflüge und Projekttage von Schulen, Kindertageseinrichtungen und der
  • Kindertagespflege
  • Klassen‐ und Kitafahrten
  • Lernförderung
  • Schülerbeförderung (außer Schülerausweis I im Tarifbereich AB; Schüler und Schülerinnen mit Schülerausweis I fahren seit dem 1. August 2019 kostenlos im Tarifbereich AB – Beantragung über BVG online )
  • persönlichen Schulbedarf
  • Sport, Kultur und Freizeit (nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
  • gemeinsames Mittagessen für Schüler und Schülerinnen einer allgemein‐ oder berufsbildenden Schule ab der 7. Klasse und Kinder einer Kindertageseinrichtung und der Kindertagespflege (für Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 6 ist die Mittagsverpflegung kostenlos)