Wohngeld

Aktuelle Bearbeitungszeit:

Für die Bearbeitung Ihres Wohngeldantrages müssen Sie derzeit mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 10 Wochen rechnen ab Antragstellung im Wohnungsamt rechnen.

Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, möglichst alle erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen bzw. fehlende Unterlagen umgehend zu beschaffen. Erforderliche Nachreichungen können die Bearbeitungszeit verlängern.

Stand: 17.10.2024

Neuer Wohngeldantrag Pankow

Wohngeld kann Ihnen angemessenes und familien-gerechtes Wohnen ermöglichen. Falls Sie zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld als Miet-Zuschuss bekommen. Falls Sie in einer Eigentums-Wohnung leben, können Sie einen Antrag auf Lasten-Zuschuss stellen.

Ob Sie Miet-Zuschuss oder Lasten-Zuschuss bekommen können, hängt von verschiedenen Fragen ab, wesentliche sind:

  • Wie hoch ist Ihr Einkommen?
  • Wie hoch ist Ihre Miete oder Belastung?
  • Wie viele andere Personen leben in Ihrem Haushalt und wie hoch ist deren Einkommen?

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Die Antragsformulare sind auch in den Bürgerämtern des Bezirks erhältlich.

  • Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner überprüfen: Wohngeldrechner

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

    Grundsätzlich kann jeder Mieter von Wohnraum oder Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn man zwar arbeiten geht, aber nicht genug verdient, als Rentner oder Rentnerin oder Bewohner oder Bewohnerin von Alten- und Pflegeheimen, wenn man studiert, aber keinen Anspruch auf BAföG hat oder dieses als Volldarlehen erhält oder Bezieher von Arbeitslosengeld oder Kurarbeitergeld ist.

    Unter anderem der Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung führt jedoch zu einem Ausschluss von Wohngeld. Auch Studierende sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn ein Anspruch auf BAföG nur deshalb nicht besteht, weil die Eltern ein zu hohes Einkommen haben.

  • Welche Unterlagen muss ich einreichen, welche Formulare brauche ich?

    Welche Unterlagen Sie brauchen, entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Aufstellung auf den verlinkten Seiten. Dort finden Sie auch die notwendigen Formulare und können ganz einfach den Antrag auch gleich Online stellen.

  • Wie erfolgt die Einkommensberechnung?

    Anders als beim Bürgergeld und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung wird bei der Einkommensberechnung immer vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Für die Bestimmung des Wohngeldanspruchs wird anhand der zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesenen Einnahmen eine Prognose angestellt, wie sich in den kommenden 12 Monaten das Einkommen darstellt. Von diesem Einkommen werden, wenn gezahlt, Pauschalbeträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Steuern in Höhe von jeweils 10 Prozent abgezogen, maximal aber 30 Prozent und dies unabhängig vom tatsächlichen persönlichem Steuersatz oder der tatsächlichen Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Weiter können Werbungskosten berücksichtigt werden. Auch Freibeträge werden gewährt, wenn zum Beispiel ein Grad der Behinderung von 100 vorliegt oder bei Alleinerziehenden.

    Eine Proberechnung können Sie auch auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und dem Wohngeldrechner durchführen.

  • Wird Wohngeld auch als Vorschuss gewährt?

    Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit eingeführt, allerdings wird aufgrund der notwendigen Prüfungsschritte davon zunächst kein Gebrauch gemacht.

  • Mir wurde Wohngeld bewilligt, wann bekomme ich mein Geld?

    Wohngeld wird einmal monatlich und immer am Monatsletzten für den Folgemonat ausgezahlt. Die jeweiligen Zahltermine entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid.

    Die nächsten Zahltermine sind der 31.01.2023, 28.02.2023, 31.03.2023.

    Bitte beachten Sie, beziehen Sie erstmalig ab Januar 2023 Wohngeld, dann ist der früheste Zahltermin der 31.01.2023. Ist Ihnen noch 2022 Wohngeld bewilligt worden, dann wird eine Anpassung auf das neue Wohngeld automatisch und voraussichtlich zum 28.02.2023 erfolgen. Das Wohnungsamt kann die Auszahltermine nicht vorziehen.

  • Wie lange wird Wohngeld gewährt?

    Im Regelfall wird die Wohngeldbewilligung für 12 Monate erfolgen. Nur in Ausnahmefällen und wenn zu vermuten ist, dass es keine wesentlichen Änderungen in den Einkommensverhältnissen geben wird, kann der Bewilligungszeitraum auf bis zu 24 Monate erweitert werden.

    Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung immer im Einzelfall getroffen wird und es keinen Rechtsanspruch gibt, dass die Bewilligung 24 Monate betragen muss.

  • Wo kann man sich beraten lassen?

    Das Wohnungsamt Pankow kann aus organisatorischen Gründen keine Beratung anbieten. Telefonisch kann für eine erste Beratung das Bürgertelefon in Anspruch genommen werden, die Rufnummer lautet 115. Wie in den zurückliegenden Jahren auch, besteht die Möglichkeit die vom Bezirk angebotene Miet- und Sozialberatung für Fragen in Anspruch zu nehmen.

  • Wie und Wo kann man Wohngeld beantragen?

    Antragstellung elektronisch (online)
    Für den Mietzuschuss
    Für den Lastenzuschuss

    Antragstellung per Brief:
    Bezirksamt Pankow von Berlin
    Wohnungsamt
    PF 730113
    13062 Berlin

    Antragstellung per Telefax:
    (030) 90295-2602

    Antragstellung mit gescannten Dokumenten per E-Mail:
    post.wohnungsamt@ba-pankow.berlin.de

    Die Antragsunterlagen können Sie auch in jedem Bürgeramt des Bezirks abgeben oder in einen der Hausbriefkästen einwerfen.

    Bitte achten Sie darauf, dass die Antragsunterlagen möglichst vollständig sind und die Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

  • Meine Wohngeldberechnung ist falsch, was kann ich nun tun?

    Sollten Sie einen Grund zur Beanstandung Ihres Wohngeldbescheides haben, können Sie binnen eines Monats ab Zugang des Schreibens Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid erheben. Bitte beachten Sie die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung. Ihren Widerspruch können Sie schriflich richten an:

    Per Brief:
    Bezirksamt Pankow von Berlin
    Wohnungsamt
    PF 730113
    13062 Berlin

    Per Telefax:
    (030) 90295-2602

    Per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signaur:
    post.wohnungsamt@ba-pankow.berlin.de ##icon:mail_signiert##

    Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihren Widerspruch unterschreiben. Sollten Sie Ihren Widerspruch per E-Mail erheben, reicht eine einfache E-Mail nicht aus, dann müssen Sie der E-Mail ein von Ihnen eigenhändig unterschriebenes Dokument anhängen.

  • Ich habe Fragen und möchte direkt im Wohnungsamt vorsprechen. Geht das?

    Persönliche Vorsprachen, die vorab nicht vereinbart worden sind, sind nicht möglich. Das Wohnungsamt wird als reines Backoffice geführt. Bitte nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit zur telefonischen oder schriftlichen Anfrage.

    Telefon:
    030 – 115

    Antragstellung per Brief:
    Bezirksamt Pankow von Berlin
    Wohnungsamt
    PF 730113
    13062 Berlin

    Antragstellung per Telefax:
    (030) 90295-2602

    Antragstellung mit gescannten Dokumenten per E-Mail:
    post.wohnungsamt@ba-pankow.berlin.de

    Aufgrund des erwartet hohen Antragsvolumens würden nicht vereinbarte Vorsprachen zur weiteren Verzögerung in der Antragsbearbeitung führen.

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Seit 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

Nähere Hinweise zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DGSVO erhalten Sie hier als Download.

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzverordnung für die Leistungen Wohngeld und Bildung- und Teilhabe

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