Die Vergabe von Räumen wurde im Bezirksamt Pankow in einer Nutzungs- und Entgeltordnung geregelt, die am 1.1.2011 in Kraft getreten ist. Das umfasst auch die Festlegung neuer Entgelte. Voraussetzung für die Überlassung von Räumen ist ein vollständig und sorgfältig ausgefüllter Antrag auf Überlassung von Räumen.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat ein dringendes Interesse daran, dass seine Angebote für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks durch bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement ergänzt werden. Um dieses Engagement zu fördern, kann die SE Facility Management gemäß §§ 63 Abs. 3 bis 5 LHO, V. Nr. 13 AllARaum im Einzelfall auf die Erhebung eines Entgeltes für Veranstaltungen verzichten.
Anträge auf Entgeltbefreiung oder Entgeltermäßigung sind formlos gemeinsam mit dem Antrag auf Überlassung von Räumen an die unten genannte Stelle zu richten. Sie sollten eine knappe aber inhaltsreiche Darlegung enthalten, warum der Veranstalter nicht in der Lage ist, das Entgelt zu entrichten oder nur ermäßigtes Entgelt zahlen kann.
Es ist darzustellen, welche Auswirkungen auf das Gemeinwesen in Pankow mit der Veranstaltung verbunden sind (z.B. Erhöhung des kulturellen Angebots für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, Verbesserung der politischen Bildung, diverse Beiträge zur sozialen Kiezkultur). Hinweise auf die Tätigkeit des Vereins an anderer Stelle oder dessen Gemeinnützigkeit sind eher nachrangig.
Die Nutzung des Großen und Kleinen Ratssaals im Rathaus Pankow wird aufgrund der gehobenen Ausstattung auch mit Technik in Nutzerhinweisen zusätzlich separat geregelt. Unter bestimmten Bedingungen ist die Unterstützung durch einen Veranstaltungstechniker verpflichtend und wird von uns vermittelt. Die Kosten dafür entstehen zusätzlich zu den genannten Entgelten, ebenso wie ggf. erforderliche Kosten für ein Wachschutzunternehmen. In allen Fällen geben wir konkret Auskunft und beraten Sie gern.