Anmeldung von Neugeborenen

Liebe Eltern,

herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Das Geburtenregister des Standesamtes Pankow von Berlin wünscht Ihnen eine wundervolle Kennenlernzeit!

Ihr Kind wurde in Pankow geboren? Dann stellen wir Ihnen die Geburtsurkunden aus.
Sofern Ihr Kind im Helios Klinikum Berlin-Buch oder in der Caritas-Klinik Maria Heimsuchung geboren wurde, finden Sie hier weitere Informationen.
Ist Ihr Kind in einem Geburtshaus geboren, helfen Ihnen diese Informationen weiter.
Im Falle einer Hausgeburt finden Sie hier alles Wichtige.

Die Bearbeitung beginnt in allen Fällen erst mit dem Eingang der ausgefüllten und unterschriebenen Geburtsanzeige im Original beim Standesamt.
Bitte reichen Sie keine Unterlagen vor der Geburt ein!

Basisdokumente zur Erstellung der Geburtsurkunden

Zur Beurkundung der Geburt benötigen wir neben der Geburtsanzeige weitere Unterlagen von Ihnen.
Welche diese sind, erfahren Sie hier.
Unabhängig davon kann es erforderlich sein, dass zusätzliche Unterlagen benötigt werden. In diesem Fall informieren wir Sie vorrangig per E-Mail.

Ausstellung der Geburtsurkunden

Sie erhalten grundsätzlich drei gebührenfreie Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe (Krankenkasse). Diese Urkunden werden Ihnen in der Regel postalisch nach Hause geschickt. Die Postlaufzeit kann bis zu sieben Werktage betragen.
Die gebührenpflichtigen Geburtsurkunden für Ihren persönlichen Gebrauch können hier beantragt werden.

Namensführung des Kindes

Hier finden Sie Hinweise zur Namensführung des Kindes.

  • Bestimmung zur Namensführung des Kindes

    PDF-Dokument (13.3 kB)

Vaterschaftsanerkennung

Die Gebühr für die Vaterschaftsanerkennung mit gleichzeitiger Zustimmungserklärung der Mutter beträgt 40 Euro. Erfolgen die Erklärungen getrennt voneinander, beträgt die Gebühr jeweils 40 Euro.

Vaterschaftsanerkennungen mit gleichzeitiger Sorgeerklärung können im Jugendamt oder bei einem Notar abgegeben werden.
In den Berliner Jugendämtern werden keine Gebühren erhoben.

Das Standesamt nimmt keine Sorgeerklärungen auf.

Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen vor der Geburt sowie für die im laufenden Jahr in Pankow geborenen Kinder erfolgt nur nach Terminvereinbarung.

Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt

Eine im Ausland erfolgte Geburt eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit kann nachbeurkundet werden sofern das Kind beziehungsweise der antragsberechtigte Elternteil seinen Wohnsitz in Berlin-Pankow hat oder zuletzt hatte. Da diese Fälle sehr individuell sind, bitten wir zur weiteren Beratung um Kontaktaufnahme per E-Mail.

  • Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt

    PDF-Dokument (197.9 kB)

AnsprechpartnerInnen

Der Kontakt erfolgt vorrangig über E-Mail oder unser Online-Kontaktformular
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere AnsprechpartnerInnen.

Stammbücher Geburt

Stammbücher Geburt

Stammbücher

Gerne können Sie eines der abgebildeten Stammbücher für Ihre Geburtsurkunden bei uns erwerben. Bei Interesse schreiben Sie uns eine E-Mail mit der Nummer des gewünschten Exemplares.

Preise:
Nr.:15, 16 und 26: nur 26,- €
Nr.: 24: nur 22,- €