Geburt im Geburtshaus

Die Anmeldung der Geburt Ihres Kindes bei unserem Standesamt muss innerhalb von sieben Tagen durch das Geburtshaus erfolgen. Dafür erhalten Sie im Geburtshaus eine Geburtsanzeige, welche Sie bitte vollständig ausgefüllt, unterschrieben und unter Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse im Geburtshaus abgeben.
Die Bearbeitung kann erst nach dem Eingang der Geburtsanzeige im Original bei uns erfolgen.
Nach der Geburt haben Sie die Möglichkeit, zur ersten Prüfung gut lesbare Kopien Ihrer Unterlagen zusammen mit der Geburtsanzeige im Geburtshaus einzureichen.
Diese Kopien können Sie auch als PDF-Datei per E-Mail senden.
Die für die Beurkundung notwendigen Basisdokumente können Sie hier noch einmal einsehen.

Sofern bereits eine Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung erfolgt ist, benötigen wir in jedem Fall eine beglaubigte Abschrift (zur Vorlage im Standesamt) im Original. Sie können diese zusammen mit der Geburtsanzeige im Geburtshaus abgeben, postalisch an folgende Anschrift senden: Standesamt Pankow, Geburtenregister, Breite Str. 24A-26 in 13187 Berlin oder in einem an das Standesamt/Geburtenregister beschrifteten Umschlag in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses Pankow einwerfen..

Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung Ihrer Dokumente und Terminvergabe erst nach der Geburt und nach der Übersendung der Geburtsanzeige im Original durch das Geburtshaus erfolgt.

Im Einzelfall können weitere Dokumente notwendig sein. Dann werden wir uns direkt bei Ihnen melden.
Grundsätzlich ist die Vorlage von Originaldokumenten notwendig. Dafür vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
Eine persönliche Vorsprache in unserem Amt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Wir bitten außerdem um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der eingehenden E-Mails eine zeitnahe Beantwortung nicht immer möglich ist. Bitte sehen Sie daher von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.