In Abhängigkeit vom Familienstand der Mutter werden folgende Dokumente für die Beurkundung benötigt:
• Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
Ledige
• Geburtsurkunde der Mutter
• Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorhanden)
• Sorgerechtserklärung (falls bereits vorhanden)
• Geburtsurkunde des Vaters
• Geburtsurkunden gemeinsamer Vorkinder
Verheiratete
• bei Ehen vor dem 01.01.2009 beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (ausführliche Heiratsurkunde)
• bei Ehen ab dem 01.01.2009 Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
• Geburtsurkunden beider Ehepartner
• Geburtsurkunden gemeinsamer Vorkinder
Geschiedene
• Geburtsurkunde der Mutter
• aktuelle Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe (siehe Verheiratete)
• rechtskräftiger Beschluss zur Scheidung
• eventuell Bescheinigung über die Wiederannahme des Geburtsnamens
• Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorhanden)
• Sorgerechtserklärung (falls bereits vorhanden)
• Geburtsurkunde des Vaters
• Geburtsurkunden gemeinsamer Vorkinder
Verwitwete
• Geburtsurkunde der Mutter
• aktuelle Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der aufgelösten Ehe
• Sterbeurkunde des Ehemannes
• Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorhanden)
• Sorgerechtserklärung (falls bereits vorhanden)
• Geburtsurkunde des Vaters
• Geburtsurkunden gemeinsamer Vorkinder
In eingetragener Lebenspartnerschaft
• Geburtsurkunde der Mutter
• Lebenspartnerschaftsurkunde
Sind ausländische Urkunden vorhanden, so fügen Sie bitte eine von einem bei deutschen Gerichten und Notaren beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung im Original hinzu.
Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung von Dokumenten in kyrillischer Schrift (z.B. russisch, ukrainisch) nach der Internationalen Transliterationsnorm (ISO-Norm) angefertigt sein muss.
Beeidigte Übersetzer finden Sie hier