Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Zu 1.:
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV), eine von 17 KV
in der Bundesrepublik, ist in ihrer Eigenschaft als gemeinsame Selbstverwaltung
von Krankenkassen und Kassenärzten einerseits sowie als Körperschaft
Öffentlichen Rechts andererseits ein wesentlicher Akteur bei der Sicherung der
ambulanten kassenärztlichen Versorgung in Berlin. Der paritätisch mit drei
Vertretern der Ärzte sowie drei Vertretern der Kassen besetzte
Zulassungsausschuss der KV unterscheidet u. a. über die Zulassung von Ärzten
entsprechend der vom gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen bundesweit
geltenden Bedarfsplanung.
In der Bedarfsplanung sind die sog. Versorgungsregionen
festgelegt. Überdies ist dort definiert bei welchem zahlenmäßigen Verhältnis
von Ärzten zu Einwohnern eine Region als 100-prozentig versorgt gilt. Diese
Kriterien sind entscheidend für die Zulassung von Kassenarzt-Niederlassungen.
Bei einer Überschreitung des 100-prozentigen Versorgungsgrades, jeweils
spezifisch in den einzelnen ärztlichen Fachdisziplinen, um mehr als 10 Prozent
werden weitere Niederlassungen von Ärzten in den betroffenen
Versorgungsregionen nicht zugelassen.
Seit 2003 ist Gesamt-Berlin eine Versorgungsregion, bis
dahin war jeder Berliner Bezirk für sich eine Versorgungsregion. Das heißt, dass
der Zulassungsausschuss keine weiteren Kassenarzt-Niederlassungen, jeweils
bezogen auf die einzelnen ärztlichen Fachdisziplinen zulässt, wenn der
durchschnittliche Versorgungsgrad in Berlin bei 110 Prozent liegt. Diese
Regelung berücksichtigt aber nicht, dass es trotz des guten Berliner
Durchschnittswertes in einzelnen Disziplinen erhebliche Unterschiede der
Versorgung einzelner Bezirke gibt. In Bezirken, deren Haushalte ein höheres
Durchschnittseinkommen erzielen, in denen mithin mehr Menschen privat krankenversichert
sind und die insofern wirtschaftlich für Ärzte attraktiver sind, befinden sich
z. T. weit überproportional viele Arztpraxen, während in wirtschaftlich weniger
attraktiven Bezirken der Versorgungsgrad in manchen Fachdisziplinen um ein Vielfaches
niedriger liegt, dort z. T. sogar fast Unterversorgung vorliegt
(Versorgungsgrad kleiner als 50 %).
Zu 2.:
In welcher Form sich Veränderungen der Versorgungsqualität
bei einer eventuellen Umstrukturierung der KV für Neukölln ergeben würden,
lässt sich nicht einschätzen. Entscheidender für die Sicherung der
medizinischen Versorgung in Neukölln sind, unabhängig von der Struktur der KV,
die Vorgaben der Bedarfsplanung als Kriterien für die Zulassung von
Kassenarzt-Niederlassungen. Die Aufteilung der Versorgungsregion Gesamt-Berlin
auf die zwölf Einzelbezirke (wie vor 2003) oder zumindest auf Quadranten stellt
nach Einschätzung des Bezirksamtes die einfachste Möglichkeit dar, die durch
die große Diversität Berlins begründete z. T. eklatante Ungleichheit der
medizinischen Versorgung durch niedergelassene Ärzte in den Bezirken zu
beseitigen. Die KV Berlin lehnt diese Möglichkeit jedoch ab. Es werde aber
geprüft, so die KV Berlin, inwieweit man durch wirtschaftliche Anreize (bessere
Vergütung von Leistungen in Praxen, die in sozial schwierigeren Bereichen
liegen) die Anzahl von Kassenarzt-Niederlassungen in weniger gut versorgten
Bezirken erhöhen kann.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt
an.
23.01.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 13.3 - überwiesen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu
prüfen:
1.Welche
positive Wirkung die Kassenärztliche Vereinigung für die Sicherung der
medizinischen Versorgungsqualität in den Berliner Bezirken hat.
2.Welche
Konsequenzen für die Versorgung eine Abschaffung der Kassenärztlichen
Vereinigung hätte.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für
Bürgerdienste und Gesundheit wird einstimmig zugestimmt.
11.12.2008 - Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit
Ö 2 - vertagt
Die CDU begründet den Antrag mit den zunehmenden Engpässen bei der
Facharztversorgung in Neukölln, die durch die Aufhebung der Versorgungsregionen
in Berlin und die Abwanderung vieler Fachärzte in sozial besser gestellte
Bezirke entstanden ist
Die CDU begründet den Antrag mit den zunehmenden
Engpässen bei der Facharztversorgung in Neukölln, die durch die Aufhebung der
Versorgungsregionen in Berlin und die Abwanderung vieler Fachärzte in sozial
besser gestellte Bezirke entstanden ist. Mit dem Antrag soll das Bezirksamt
prüfen, inwieweit die hierfür verantwortliche Kassenärztliche Vereinigung (KV)
überhaupt noch erforderlich ist.
Für die SPD ist hier kein Antrag erkennbar, da es sich
lediglich um zwei Fragen handelt, die im Rahmen einer BVV-Anfrage beantwortet
werden können. Die SPD fordert die CDU daher auf, den Antrag zurückzuziehen
oder umzuformulieren.
Frau Bezirksstadträtin Vogelsang erklärt, dass für die
Bearbeitung des Antrages und die Beantwortung der Fragen umfangreiche
Recherchen auf Senats- und Bundesebene erforderlich sind, die im zeitlichen
Rahmen einer BVV-Beantwortung nicht erledigt werden können. Frau Vogelsang
weist weiterhin darauf hin, dass sie in dieser Angelegenheit bereits zwei Große
Anfragen in der BVV beantwortet hat und die KV wiederholt aufgefordert wurde,
die bezirklichen Versorgungsregionen wiederherzustellen. Die KV lässt jedoch
jegliche Flexibilität vermissen und lehnt die Wiedereinführung der
Versorgungsregionen rigoros ab.
Die Grünen sehen die Intention des Antrages, den
Einfluss der KV zu reduzieren, als durchaus positiv an. Sie schlagen daher eine
Änderung des Antrages vor. So könnte das Bezirksamt beauftragt werden, auf
Senats- und Bundesebene Gespräche zu führen, um die KV zur Wiedereinführung der
Versorgungsregionen zu bewegen.
Die Ausschussvorsitzende sieht hier auch den Senat in
der Pflicht, der seine Aufsichtsfunktion wahrnehmen und die medizinische
Versorgung in allen Bezirken sicherstellen muss. Weiterhin hält sie fest, dass
in dieser Frage Einigkeit zwischen der BVV und der Verwaltung besteht, sodass
ein Antrag nicht zwingend erforderlich ist. Die Ausschussvorsitzende ist der
Auffassung, dass die KV ihre eigenen Probleme wie die Querelen und
Abrechnungsschwierigkeiten intern zu klären hat. Die Diskussion um die
Abschaffung der KV muss auch vor dem Hintergrund geführt werden, wie eine
Neuorganisation des Systems aussehen soll, in dem alle Interessen ausgeglichen
werden und man zu einer sicheren Patientenversorgung kommt. Auch Einzelverträge
der Ärzte mit einzelnen Kassen weisen Gefahren auf, wie z. B., Gefährdung eines
vernünftigern Interessenausgleichs zwischen den Kassen, Ärzten und Patienten
auf gleicher Augenhöhe.
Frau Bezirksstadträtin Vogelsang weist darauf hin,
dass die KV nach Auffassung aller Beteiligten entbehrlich ist. Auch der Senat
und die Ärzte sind mit der KV unzufrieden. Insofern ist es wichtig zu klären,
welche Aufgaben der KV überhaupt noch erforderlich sind.
Die GRAUEN unterstützen die Position der CDU und
schlagen vor, den Antragstext wie folgt zu ergänzen: „Was tut die KV für
die fachärztliche Versorgung Neuköllns?“.
Die SPD beantragt, den Antrag auf die nächste Sitzung
zu vertagen. Damit besteht für alle Fraktionen ausreichend Gelegenheit,
Antragsänderungen zu formulieren und in der nächsten Sitzung einzubringen.
Daraufhin sprechen sich die SPD, Grünen, LINKEN und
FDP bei Gegenstimmen der CDU und GRAUEN für eine Vertagung des Antrages aus.
Die Ausschussvorsitzende kündigt an, dass der Antrag in der nächsten Sitzung
erneut behandelt wird.
15.01.2009 - Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit
Ö 3 - vertagt
Der TOP wird vertagt
Der
TOP wird vertagt.
12.02.2009 - Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit
Ö 1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Teilnehmer
und stellt fest, dass keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorliegen
Die Ausschussvorsitzende
eröffnet die Sitzung, begrüßt die Teilnehmer und stellt fest, dass keine
Änderungswünsche zur Tagesordnung vorliegen.
Frau Bezirksstadträtin
Vogelsang kündigt an, dass sie unter Mitteilungen der Verwaltung die Situation
der Neuköllner Bürgerämter und den aktuellen Sachstand zur
Hörbehindertenberatungsstelle ansprechen will. Ein zusätzlicher
Tagesordnungs-punkt ist jedoch nicht erforderlich.
Unter
Hinweis auf die Beratungen in der letzten Sitzung bittet die
Ausschuss-vorsitzende um Änderungsvorschläge zum vorliegenden Antrag. Die
Grünen bringen daraufhin folgenden Änderungsantrag ein:
Das
Bezirksamt wird gebeten zu prüfen,
1.welche Wirkung die Arbeit der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) auf die Sicherung der medizinischen Versorgungsqualität im
Bezirk Neukölln hat und
2.in welcher Form sich Veränderungen der
Versorgungsqualität bei einer eventuellen Umstrukturierung der KV für Neukölln
ergeben würden.
Dem
Änderungsantrag wird ohne weitere Aussprache einstimmig zugestimmt.
In diesem
Zusammenhang berichtet Frau Bezirksstadträtin Vogelsang, dass ihr ein Schreiben
von StS Dr. Hoff mit einer Stellungnahme zur fachärztlichen Versorgung
Neuköllns zugegangen ist. Dabei werden erhebliche Defizite in einigen
Fachdisziplinen dargelegt. Frau Vogelsang bietet an, dieses Schreiben dem
Protokoll als Anlage beizufügen. Auf Wunsch des Ausschusses wird jedoch
vereinbart, dass alle Ausschussmitglieder vorab eine Kopie über das BVV-Büro
erhalten.
25.02.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 10.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender
Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten zu
prüfen,
1.welche
Wirkung die Arbeit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auf die Sicherung der
medizinischen Versorgungsqualität im Bezirk Neukölln hat,
2.in
welcher Form sich Veränderungen der Versorgungsqualität bei einer eventuellen
Umstrukturierung der KV für Neukölln ergeben würden.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
14.10.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 15.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen