Drucksache - 0051/XVIII  

 
 
Betreff: Frühwarnsystem für Säuglinge und Kleinkinder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/BüDGes
Verfasser:Finger, JuttaBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 6. Dezember 2006 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich an der Kampagne des Bundes zu beteiligen, um mit einem Modellprojekt zur gezielten Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder ein soziales Frühwarnsystem aufzubauen.

 

Nach einem Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses ist in Berlin Ende 2005 das Netzwerk Kinderschutz initiiert worden. Die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Sport sowie für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz haben daraufhin Arbeitsgruppen gebildet, die ein Konzept für das Netzwerk Kinderschutz erarbeitet haben. Mit der Umsetzung wurde bereits begonnen.

 

Parallel dazu hat das Bundesfamilienministerium das Bundesprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ entwickelt und Modellprojekte mit mehreren anderen Bundesländern gestartet. Verschiedene Projektideen wie die Installation eines Frühwarnsystems, die Festlegung einheitlicher Indikatoren für die Gefährdung des Kindeswohls sowie verbindliche Handlungsmuster wurden dabei übernommen und sind damit wesentliche Schwerpunkte in beiden Programmen.

 

Da die Installation eines Kinderschutznetzwerkes in Berlin schon in eigener Initiative weit vorangeschritten ist, wurde bewusst auf die Teilnahme am Modellprojekt des Bundes verzichtet. Darüber hinaus trägt das Berliner Programm den besonderen Erfordernissen und der Ausgangslage in Berlin mit dem etablierten Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Rechnung.

 

Die Teilnahme am Netzwerk Kinderschutz ist durch den Beschluss des Abgeordnetenhauses für alle Berliner Bezirke verbindlich vorgegeben. Auch Neukölln ist hier zur Umsetzung des Konzeptes verpflichtet. Eine gleichzeitige Teilnahme am Modellprojekt des Bundes ist damit nicht mehr möglich und auf Grund der weitgehenden inhaltlichen Deckungsgleichheit beider Programme auch nicht erforderlich.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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