Drucksache - 0543/XVIII  

 
 
Betreff: Kassenärztliche Vereinigung auflösen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/BüDGes
Verfasser:Lanske, UteBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit Entscheidung
11.12.2008 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Gesundheit vertagt   
15.01.2009 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Gesundheit vertagt   
12.02.2009 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussberich

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Zu 1.:

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV), eine von 17 KV in der Bundesrepublik, ist in ihrer Eigenschaft als gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärzten einerseits sowie als Körperschaft Öffentlichen Rechts andererseits ein wesentlicher Akteur bei der Sicherung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung in Berlin. Der paritätisch mit drei Vertretern der Ärzte sowie drei Vertretern der Kassen besetzte Zulassungsausschuss der KV unterscheidet u. a. über die Zulassung von Ärzten entsprechend der vom gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen bundesweit geltenden Bedarfsplanung.

In der Bedarfsplanung sind die sog. Versorgungsregionen festgelegt. Überdies ist dort definiert bei welchem zahlenmäßigen Verhältnis von Ärzten zu Einwohnern eine Region als 100-prozentig versorgt gilt. Diese Kriterien sind entscheidend für die Zulassung von Kassenarzt-Niederlassungen. Bei einer Überschreitung des 100-prozentigen Versorgungsgrades, jeweils spezifisch in den einzelnen ärztlichen Fachdisziplinen, um mehr als 10 Prozent werden weitere Niederlassungen von Ärzten in den betroffenen Versorgungsregionen nicht zugelassen. 

Seit 2003 ist Gesamt-Berlin eine Versorgungsregion, bis dahin war jeder Berliner Bezirk für sich eine Versorgungsregion. Das heißt, dass der Zulassungsausschuss keine weiteren Kassenarzt-Niederlassungen, jeweils bezogen auf die einzelnen ärztlichen Fachdisziplinen zulässt, wenn der durchschnittliche Versorgungsgrad in Berlin bei 110 Prozent liegt. Diese Regelung berücksichtigt aber nicht, dass es trotz des guten Berliner Durchschnittswertes in einzelnen Disziplinen erhebliche Unterschiede der Versorgung einzelner Bezirke gibt. In Bezirken, deren Haushalte ein höheres Durchschnittseinkommen erzielen, in denen mithin mehr Menschen privat krankenversichert sind und die insofern wirtschaftlich für Ärzte attraktiver sind, befinden sich z. T. weit überproportional viele Arztpraxen, während in wirtschaftlich weniger attraktiven Bezirken der Versorgungsgrad in manchen Fachdisziplinen um ein Vielfaches niedriger liegt, dort z. T. sogar fast Unterversorgung vorliegt (Versorgungsgrad kleiner als 50 %).

 

Zu 2.:

In welcher Form sich Veränderungen der Versorgungsqualität bei einer eventuellen Umstrukturierung der KV für Neukölln ergeben würden, lässt sich nicht einschätzen. Entscheidender für die Sicherung der medizinischen Versorgung in Neukölln sind, unabhängig von der Struktur der KV, die Vorgaben der Bedarfsplanung als Kriterien für die Zulassung von Kassenarzt-Niederlassungen. Die Aufteilung der Versorgungsregion Gesamt-Berlin auf die zwölf Einzelbezirke (wie vor 2003) oder zumindest auf Quadranten stellt nach Einschätzung des Bezirksamtes die einfachste Möglichkeit dar, die durch die große Diversität Berlins begründete z. T. eklatante Ungleichheit der medizinischen Versorgung durch niedergelassene Ärzte in den Bezirken zu beseitigen. Die KV Berlin lehnt diese Möglichkeit jedoch ab. Es werde aber geprüft, so die KV Berlin, inwieweit man durch wirtschaftliche Anreize (bessere Vergütung von Leistungen in Praxen, die in sozial schwierigeren Bereichen liegen) die Anzahl von Kassenarzt-Niederlassungen in weniger gut versorgten Bezirken erhöhen kann.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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