Drucksache - 1223/XVIII
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Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1.
Wie
viel Prozent der Anträge auf Übernahme von Mietrückständen nach § 22 Abs. 5 SGB
II werden vom Neuköllner JobCenter abgelehnt und wie ist der Berliner
Vergleich? 2.
Wie
viele der abgelehnten Anträge haben Zwangsräumungen zur Folge? 3.
Lassen
sich unter den Antragstellern besondere Problemgruppen identifizieren, und gibt
es hier auffällige Abweichungen gegenüber anderen Bezirken? |
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