Drucksache - 1210/XVIII
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Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. Wie beurteilt das Bezirksamt
mögliche Folgen eines Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach einem
Berliner Schüler einmal täglich in der Schule die Möglichkeit zum Gebet gegeben
werden muss? 2. Erwartet das Bezirksamt auf Grund
der hohen Anzahl von Neuköllner Schülern mit unterschiedlichen Konfessionen,
dass nunmehr in Zukunft auch weiteren Konfessionen die Möglichkeit zum Beten
eingeräumt werden muss? 3. Sieht das Bezirksamt die
Bereitstellung von Gebetsräumen auf Grund der Raumsituation als problematisch
an? 4. Werden Neuköllner Lehrer
hinsichtlich des Umgangs mit dem Islam aktiv unterstützt, und wenn ja, wie? |
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