Drucksache - 1217/XVIII
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Beispielhaft wurde im Rahmen der
[Aktion! Karl-Marx-Straße] im Februar 2010 ein Beteiligungsgremium von elf
Personen für ein Jahr gewählt. Dieses Gremium entspricht einer
Betroffenenvertretung im Sinne des Baugesetzbuches für das künftige
Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße und ist außerdem an den im Beschluss
genannten Ausführungsvorschriften orientiert. Das gewählte Beteiligungsgremium
besteht aus Vertretern verschiedener Bereiche wie Einzelhandel, Eigentümer,
Kultur und Bewohner und repräsentiert damit die unterschiedlichen Interessen,
was für den weiteren Entwicklungsprozess der [Aktion! Karl-Marx-Straße] von
wesentlicher Bedeutung ist. Genauso oder in ähnlicher Form
könnte auch beim Sanierungsgebiet Maybachufer/Elbestraße verfahren werden.
Allerdings muss berücksichtigt werden, dass für den Bereich der
Gebietsüberschneidungen mit den QM-Gebieten Reuterplatz und Donaustraße bereits
Beiräte existieren. Es kann nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass
sich diese Bürger auch noch in einer Betroffenenvertretung eines Sanierungsgebietes
beteiligen werden. Demzufolge muss angepasst auf die dortige Situation ein
Beteiligungsgremium geschaffen werden. Das
Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an. |
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