Drucksache - 1217/XVIII  

 
 
Betreff: Mitwirkung von Betroffenen für Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Neukölln sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/Bau
Verfasser:Szczepanski, BerndBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
10.11.2009 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Beispielhaft wurde im Rahmen der [Aktion! Karl-Marx-Straße] im Februar 2010 ein Beteiligungsgremium von elf Personen für ein Jahr gewählt. Dieses Gremium entspricht einer Betroffenenvertretung im Sinne des Baugesetzbuches für das künftige Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße und ist außerdem an den im Beschluss genannten Ausführungsvorschriften orientiert.

 

Das gewählte Beteiligungsgremium besteht aus Vertretern verschiedener Bereiche wie Einzelhandel, Eigentümer, Kultur und Bewohner und repräsentiert damit die unterschiedlichen Interessen, was für den weiteren Entwicklungsprozess der [Aktion! Karl-Marx-Straße] von wesentlicher Bedeutung ist.

 

Genauso oder in ähnlicher Form könnte auch beim Sanierungsgebiet Maybachufer/Elbestraße verfahren werden. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass für den Bereich der Gebietsüberschneidungen mit den QM-Gebieten Reuterplatz und Donaustraße bereits Beiräte existieren. Es kann nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass sich diese Bürger auch noch in einer Betroffenenvertretung eines Sanierungsgebietes beteiligen werden. Demzufolge muss angepasst auf die dortige Situation ein Beteiligungsgremium geschaffen werden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 
 

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