Auszug - Übernahme von Mietrückständen nach SGB II  

 
 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 13.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 14.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:20 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1226/XVIII Übernahme von Mietrückständen nach SGB II
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/GRAUE/LINKEBA/SozWohnUm
Verfasser:Oeverdieck/Schwarzer/Schumacher/Dr. StelzBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Antrag der SPD, CDU, GRAUEN und LINKEN:

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRAUEN und LINKEN:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass Anträge auf Übernahme von Mietrückständen nach § 22 Abs. 5 SGB II bei Familien mit Kindern unter 12 Jahren mit dem Ziel geprüft und entschieden werden sollen, Zwangsräumungen zu vermeiden.

 

Änderungsantrag des fraktionslosen BV Sturm:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass Anträge auf Übernahme von Mietrückständen nach § 22 Abs. 5 SGB II bei deutschen Familien mit Kindern unter 12 Jahren mit dem Ziel geprüft und entschieden werden sollen, Zwangsräumungen zu vermeiden.

 

Änderungsantrag der Fraktion der CDU:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass Anträge auf Übernahme von Mietrückständen nach § 22 Abs. 5 SGB II mit dem Ziel geprüft und entschieden werden sollen, Zwangsräumungen zu vermeiden.

 

Die Beratung findet in Verbindung mit der lfd. Nr. 11.1, Drs. Nr. 1223/XVIII statt.

 

Der Überweisung des Antrages und der beiden Änderungsanträge in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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