Auszug - Übernahme von Mietrückständen nach SGB II
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Antrag der Fraktionen der SPD, CDU,
GRAUEN und LINKEN: Das Bezirksamt wird gebeten, sich
bei der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass Anträge auf Übernahme von
Mietrückständen nach § 22 Abs. 5 SGB II bei Familien mit Kindern unter 12
Jahren mit dem Ziel geprüft und entschieden werden sollen, Zwangsräumungen zu
vermeiden. Änderungsantrag des fraktionslosen BV Sturm: Das Bezirksamt wird gebeten, sich
bei der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass Anträge auf Übernahme von
Mietrückständen nach § 22 Abs. 5 SGB II bei deutschen Familien mit Kindern
unter 12 Jahren mit dem Ziel geprüft und entschieden werden sollen,
Zwangsräumungen zu vermeiden. Änderungsantrag der Fraktion der CDU: Das Bezirksamt wird gebeten, sich
bei der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass Anträge auf Übernahme von
Mietrückständen nach § 22 Abs. 5 SGB II mit dem Ziel geprüft und entschieden
werden sollen, Zwangsräumungen zu vermeiden. Die Beratung findet in Verbindung mit der lfd. Nr.
11.1, Drs. Nr. 1223/XVIII statt. Der Überweisung des Antrages und der beiden
Änderungsanträge in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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