Drucksache - 1228/XVIII
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Das Bezirksamt hatte bereits im Eigeninteresse der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die gerechtfertigte Forderung um personelle oder finanzielle Unterstützung für die UNESCO-Welterbestätten vorgetragen. Insofern ist das Bezirksamt dankbar, dass es mit diesem Beschluss nachdrücklich hierfür werben konnte.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht sich allerdings nicht in der Lage, diese Bedarfe der Bezirke zu sichern und hat keinerlei Zusagen getroffen.
Erschwerend kommt für den Bezirk Neukölln hinzu, dass die Hufeisensiedlung seit dem 06.07.2010 auch ein Gartendenkmal ist. Dies bedeutet für die vielen Hundert Einzeleigentümer einen gestiegenen Beratungsbedarf nicht nur bei Veränderungen am Gebäude, sondern auch noch für ihre Gärten. Das Bezirksamt macht schon jetzt darauf aufmerksam, dass mit der aktuellen Personalausstattung dieser durch eine unabgestimmte Entscheidung zwischen Senatsverwaltung und Bezirk entstandene Beratungsbedarf kurz- bis mittelfristig nicht zu decken ist.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
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