Drucksache - 1224/XVIII
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Das
Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, ob Kontrollen in Pflegeheimen den Leitungen der Heime
vorher angekündigt werden? 2.
Ist
dem Bezirksamt weiterhin bekannt, dass die Heimleitungen nach Ankündigung einer
Prüfung entsprechende Vorkehrungen treffen können, um den wahren Zustand des
Heimbetriebes zu verschleiern und zu schönen? 3.
Welchen
Einfluss hat das Bezirksamt auf diese Praxis sowie Festlegung und Durchführung
der Prüfungen? 4. In
welcher Form wird dem Bezirksamt das Ergebnis der Prüfungen bekannt, und kann
es bei schlechten Bewertungen auf eine Besserung hinwirken? |
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