Auszug - Bebauungsplan XIV-179 vom 21.04.2009 - Campus Rütli -
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: a. Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-179 für die Grundstücke Pflügerstraße 29-31 und 34-36, Rütlistraße 1-8 und 31-45, Weserstraße 192 und 198 sowie die Rütlistraße 119/125 im Bezirk Neukölln („Campus Rütli“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-179 wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen. b. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. c. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, 2.2.1.5 der anliegenden Begründung beschrieben. d. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-179 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen. Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der
SPD, CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN bei einer Gegenstimme eines
fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.
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