Drucksache - 1226/XVIII
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 02.
Dezember 2009 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei der Trägervertretung
dafür einzusetzen, dass Anträge auf Übernahme von Mietrückständen nach § 22
Abs. 5 SGB II bei Familien mit Kindern mit dem Ziel geprüft werden sollen,
Zwangsräumungen zu vermeiden. Inzwischen teilte der hierfür zuständige Geschäftsführer des
JobCenters Neukölln mit, dass entsprechende Anträge auf Übernahme von
Mietrückständen schon seit jeher mit dem Ziel geprüft und entschieden werden,
Zwangsräumungen zu vermeiden; unabhängig davon, ob sich Kinder im Haushalt
befinden. Die Entscheidungen des JobCenters Neukölln orientieren sich
ausnahmslos und konsequent an den geltenden einschlägigen Vorschriften.
Gleichwohl gibt es Vermieter, die trotz des Angebotes des JobCenters,
Mietrückstände zu begleichen, die Mieter nicht mehr in ihrer Liegenschaft haben
wollen. Außerdem stellte die Geschäftsführung in diesem Zusammenhang
klar, dass in den fünf Jahren, seitdem das JobCenter tätig ist, keiner der
Kunden durch die Entscheidung des JobCenters in die Obdachlosigkeit getrieben
wurde. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt
an. |
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