Drucksache - 1226/XVIII  

 
 
Betreff: Übernahme von Mietrückständen nach SGB II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/GRAUE/LINKEBA/SozWohnUm
Verfasser:Oeverdieck/Schwarzer/Schumacher/Dr. StelzBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Entscheidung
10.11.2009 
35. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag SPD/CDU/GRAUE/LINKE
Änderungsantrag BV Sturm
Änderungsantrag CDU
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 02. Dezember 2009 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass Anträge auf Übernahme von Mietrückständen nach § 22 Abs. 5 SGB II bei Familien mit Kindern mit dem Ziel geprüft werden sollen, Zwangsräumungen zu vermeiden.

 

Inzwischen teilte der hierfür zuständige Geschäftsführer des JobCenters Neukölln mit, dass entsprechende Anträge auf Übernahme von Mietrückständen schon seit jeher mit dem Ziel geprüft und entschieden werden, Zwangsräumungen zu vermeiden; unabhängig davon, ob sich Kinder im Haushalt befinden.

 

Die Entscheidungen des JobCenters Neukölln orientieren sich ausnahmslos und konsequent an den geltenden einschlägigen Vorschriften. Gleichwohl gibt es Vermieter, die trotz des Angebotes des JobCenters, Mietrückstände zu begleichen, die Mieter nicht mehr in ihrer Liegenschaft haben wollen.

 

Außerdem stellte die Geschäftsführung in diesem Zusammenhang klar, dass in den fünf Jahren, seitdem das JobCenter tätig ist, keiner der Kunden durch die Entscheidung des JobCenters in die Obdachlosigkeit getrieben wurde.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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