Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Kultur und
Weiterbildung (m) und in den Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
(ffd
Die BVV
stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Weiterbildung (m) und in
den Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen (ffd.) einstimmig zu.
(Konsensliste)
25.01.2007 - Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Drucksache Nr
Die Fraktionen verständigen sich darauf, dass sich das
Bezirksamt bei den zuständigen Senatsverwaltungen für den Erhalt und den
verantwortungsvollen Umgang des Theaters als Spielstätte einsetzt. Der Antrag
wird einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung
empfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und
Grünflächen,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, alles Notwendige zu
unternehmen, damit das Grundstück und das Gebäude des
“Schiller-Theaters” auch nach dem geplanten Verkauf 2007 wieder als
Theater genutzt wird bzw. dass nach Möglichkeiten gesucht wird, diese Liegenschaft
hochwertig kulturell zu nutzen, damit verhindert wird, dass dort in Zukunft
eine ungenutzte Ruine steht.
Darüber hinaus soll das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung
prüfen, ob es nicht doch möglich ist, dringend notwendige Investitionen bis zum
Verkauf zu finanzieren, damit eine vernünftige Zwischennutzung möglich ist.
07.02.2007 - Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, alles Notwendige zu unternehmen, damit das Grundstück und das Gebäude des “Schiller-Theaters” auch nach dem geplanten Verkauf 2007 wieder als Theater genutzt wird bzw. dass nach Möglichkeiten gesucht wird, diese Liegenschaft hochwertig kulturell zu nutzen, damit verhindert wird, dass dort in Zukunft eine ungenutzte Ruine steht.
Darüber hinaus soll das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung prüfen, ob es nicht doch möglich ist, dringend notwendige Investitionen bis zum Verkauf zu finanzieren, damit eine vernünftige Zwischennutzung möglich ist.