Drucksache - 0039/3
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Die BVV hat
in ihrer Sitzung vom 15.02.2007 beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie bis zu den nächsten Wahlen in Berlin die Voraussetzungen geschaffen werden können, dass elektronische Abstimmungssysteme zum Einsatz kommen können, die eine nachträgliche Überprüfung und eine Verhinderung von Manipulation gewährleisten. Es ist
hierzu über den Rat der Bürgermeister ein gemeinsames Vorgehen der Bezirke
anzustreben und eine Erprobungsphase nach Hamburger Vorbild zu initialisieren. Der BVV ist
über diese Angelegenheit generell und die zu erwartenden Kosten, die Vor- und
ggf. Nachteile, die informationstechnischen Anforderungen und die Entwicklungen
in anderen Bundesländern und Kommunen ein erster Zwischenbericht bis zum 30.
April 2007 zu geben. Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: In
Fortführung der Aktivitäten des Bezirksamtes zur Umsetzung des BVV-Beschlusses
0039/3 ist folgendes festzustellen: Nach
erneuter Rücksprache mit dem Büro des Landeswahlleiters wurde von dort
mitgeteilt, dass für die Wahlen des Jahres 2009 zum Europäischen Parlament und
zum Deutschen Bundestag im Land Berlin der Einsatz elektronischer
Abstimmungssysteme nicht erwogen werde. Zugleich wurde aber nicht
ausgeschlossen, dass dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt wieder
aufgegriffen werden würde. In seinem
weiteren Vorgehen wird das BA bemüht sein, den Inhalt des Beschlusses 0039/3
mit der Entscheidung gegen den Einsatz von Wahlmaschinen (Drs. 0793/3) zu
koordinieren und bei einem neuen Erkenntnisstand der BVV zu berichten. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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