Drucksache - 0165/3
V 1.
Nächtlichen
Lärm mindern – Lebensqualität erhöhen Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.06.2007 Folgendes beschlossen: Das
Bezirksamt wird gebeten, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf
hinzuwirken, dass möglichst unverzüglich auf folgenden Straßenzügen im Bezirk
in der Zeit von 22:00 – 6:00 Uhr die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
festgesetzt wird: - Badensche Str. (zwischen Bundesallee und Kufsteiner Str.) - Blissestr. (zwischen Varziner Str. und Am Volkspark) - Blissestr. (zwischen Wilhelmsaue und Mannheimer Str.) - Cauerstr. - Helmholtzstr. (zwischen Nr. 20 und Morsestr.) - Joachim-Friedrich-Str. (zwischen Kurfürstendamm und
Damaschkestraße) - Joachim-Friedrich-Str. (zwischen Westfälische Str. und
Kurfürstendamm) - Königin-Elisabeth-Str. (zwischen Kaiserdamm und
Haeselerstr.) - Königin-Elisabeth-Str. (zwischen Spandauer Damm und
Crusiusstr.) - Konstanzer Str. (zwischen Ruhrstr. und Hohenzollerndamm) - Laubacher Str. (zwischen Landauer Str. und Offenbacher
Str.) - Paulsborner Str. (zwischen Eisenzahnstr. und
Brandenburgische Str.) - Reichsstr. (zwischen Spandauer Damm und
Theodor-Heuss-Platz) - Sömmeringstr. (zwischen Kaiserin-Augusta-Allee und
Nordhauser Str.) - Sophie-Charlotten-Str. (zwischen Knobelsdorffstr. und
Kaiserdamm) - Südwestkorso (zwischen Steinrückweg und Wiesbadener Str.) - Uhlandstr. (zwischen Str. am Schoelerpark und
Lietzenburger Str.) - Westfälische Str. (zwischen Kurfürstendamm und
Johann-Georg-Str.) - Wiesbadener Str. (zwischen Rüdesheimer Str. und
Südwestkorso) - Wintersteinstr. (zwischen Charlottenburger Ufer und Alt-Lietzow) . Aufgrund des Beschlusses hat das Bezirksamt die für Verkehr zuständige Staatssekretärin angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
beinhaltet Folgendes: Die Staatssekretärin übermittelt ihren Dank für die
Unterstützung des Gesamtkonzeptes “Tempo 30 nachts an
Hauptverkehrsstraßen” und teilt mit, dass die zügige Ausweitung der
insbesondere aus Lärmschutzgründen erforderlichen Ausweitung der nächtlichen
Geschwindigkeitsbegrenzungen auch in ihrem Interesse liege. Die im Beschluss genannten Straßenabschnitte sind Teil der
Umsetzungsstufen 2 und 3, deren Einbezug in die Tempo 30 nachts unter dem
Vorbehalt einer abschließenden Prüfung durch die BVG bezüglich der
Anschlusssicherung im Nachtliniennetz und die Verkehrslenkung Berlin im
Hinblick auf die Lichtzeichenanlagen stünden. Es sei davon auszugehen, dass spätestens bis zum Jahresende
die abschließenden Ergebnisse vorlägen und mit der Umsetzung der Maßnahmen
begonnen werden könne. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin 2.
Übertrag in ALLRIS 3.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 21.08.07 4.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 5.
Kopie ab an Um 2 6.
Listen not. 7.
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