Drucksache - 0173/3
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Die BVV
beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin und bei der
Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass in den Jobcentern eine
Ombudsstelle zur Klärung von Widersprüchen gegen Bescheide und Beschwerden
hinsichtlich des übrigen Verwaltungshandelns eingerichtet werden. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales hat in
ihrem Schreiben vom 15.2.2007 allen Bezirksstadträtinnen und –stadträten
für Soziales mitgeteilt, dass ihr aus mehreren Gesprächen mit bezirklichen
Vertretern Überlegungen in den Bezirksverordnetenversammlungen zur Einrichtung
von Ombudsstellen bekannt seien. Sie verweist in dieser Frage auf die lokale
Ebene. Vor diesem Hintergrund hält es das Bezirksamt für wenig sinnvoll,
nochmals an den Senat von Berlin heranzutreten. Mit der
Vorsitzenden der Geschäftsführung, dem Geschäftsführer operativ der Arbeitsagentur
Berlin Nord und dem Geschäftsführer des JobCenters wurde das Thema im Rahmen
der Trägervertretung besprochen. Die Mitglieder des Bezirksamtes haben den Wunsch nach
Einrichtung einer Ombudsstelle vorgetragen und sind bei der Bundesagentur für
Arbeit auf großes Verständnis gestoßen. Es wurde mitgeteilt, dass es die Ombudsstelle
in Teilen in Form des sogenannten Kundenreaktionsmanagements (KRM) bereits
gibt und sich die Stufe 2 im Aufbau befindet. Es sei bereits ein Mitarbeiter
ausgesucht, der die Aufgabe des KRM-Beauftragten und zentralen Ansprechpartners
noch in diesem Monat in Angriff nimmt. Der KRM-Beauftragte fungiert nicht nur als zentraler
Ansprechpartner für Kundenbeschwerden; er trägt auch die Verantwortung für die
Optimierung der Geschäftsprozesse und die Sicherstellung bzw. Optimierung der
Dienstleistungsqualität. Im Auftrag der
Geschäftsleitung organisiert der KRM-Beauftragte die rasche Bearbeitung der
Beschwerden durch eine adäquate Analyse des Kundenanliegens, die Feststellung
der Art des Anliegens, die gezielte Weiterleitung mit Bearbeitungshinweisen, die
Terminierung, die Überwachung der Erledigung und die Auswertung. Schriftliche
Kundenreaktionen werden zukünftig grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen
abschließend bearbeitet. Ferner werden die Kundenreaktionen regelmäßig durch
den KRM-Beauftragten ausgewertet und im Rahmen von Führungskräfte- und
Teambesprechungen thematisiert. Im JobCenter werden zusätzlich “Meinungskarten”
ausgelegt, auf denen die Kunden Kritik und Anregungen äußern können. Deren
Auswertung erfolgt ebenfalls durch den KRM-Beauftragten. Vor dem Hintergrund der geschilderten Veränderungen bittet
das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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