Drucksache - 0086/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am
15.02.2007 beschlossen: “Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, in welchem Rahmen es möglich ist, durch die Bereitstellung weiterer Werbeflächen in und/oder an Gebäuden des Bezirks zusätzliche Einnahmen generiert werden können. Der BVV ist
bis zum 30.04.2007 zu berichten.” Hierzu wird Folgendes berichtet: Grundsätzlich ist es denkbar, in und/oder an den
Dienstgebäuden, Flächen für die Vermarktung von Werbung zur Verfügung zu
stellen. Aufgrund der Vielzahl dabei zu beachtender Voraussetzungen (z.B.
baurechtliche und denkmalrechtliche Vorschriften) kann hier keine allgemein
gültige Aussage getroffen werden. Vielmehr ist bei Bedarf eine
Einzelfallprüfung erforderlich. Aufgrund des damit einhergehenden
Arbeitsaufwandes und der notwendigen Bearbeitungszeit ist auch die Kosten-Nutzen-Frage
im jeweiligen Einzelfall für eine meist kurzfristige Platzierung von Werbung
abzuwägen. Das Bezirksamt hat bereits im Frühjahr 2005 die Möglichkeit
zur Vermarktung von Werbeflächen geprüft. In diesem Zusammenhang sind zwei Werbeunternehmen
zu einer Ortsbesichtigung eingeladen und gebeten worden, eine Einschätzung zur
Vermarktbarkeit des Dienstgebäudes Otto-Suhr-Allee aus fachlicher Sicht
abzugeben. Im Ergebnis beurteilten die Werbefirmen den Standort folgendermaßen:
Eine Werbung im Innenbereich von öffentlichen Gebäuden ist für Werbefirmen
nicht wirtschaftlich und für Werbeinteressenten nicht effektiv, da zu wenig
Behördenbesucher die Werbeträger betrachten und keine Zielgruppe für die
Werbung darstellen. Darüber hinaus ist der eingeschränkte lokale Bereich der
Ämter für eine effektive Werbung der Werbeinteressenten zu klein. Diese
Einschätzung lässt sich beispielhaft am Bürgeramt darlegen, da selbst in diesem
vergleichbar am stärksten frequentierten Bereich der Dienstgebäude mittels
bereits geschlossener Werbeverträge nur äußerst geringe Einnahmen
(ca. 20 € bis 30 € / monatlich) erzielt
werden. Nach Einschätzung der Werbefirmen sind lukrative Werbeverträge
allenfalls im Außenbereich der Dienstgebäude denkbar. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Rathäuser und
Dienstgebäude (einschließlich Schulen) hinsichtlich der Werbung im Außenbereich
aus ihren Funktionen (Orte hoheitlicher Maßnamen, Repräsentationen,
Identifikation, Stätten der Bildung und Erziehung) nur sehr eingeschränkt nutzbar
sind. Das Bezirksamt wird bei Anfragen durch Werbefirmen die
Voraussetzungen zur Genehmigung prüfen, (insbesondere denkmalschutzrechtliche
Aspekte) und dem zuständigen Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
berichten. Monika Thiemen Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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