Drucksache - 0071/3
Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 15.02.2007 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, dass 1. im Hinblick auf eine Verbesserung
der Nutzung von Räumen in der schulischen Ganztagsbetreuung ein landesweiter
Schlüssel (“Quadratmeter pro Schüler/in”), verbindlich eingeführt
wird und 2. zur pädagogischen Verbesserung der
Personalschlüssel für den Erzieherbereich deutlich erhöht wird – sowohl
für den VHG-Bereich von 07.30 bis 13.30 Uhr als auch für den der ergänzenden
Betreuung. Der BVV ist
bis zum 31.03.2007 zu berichten. Das Bezirksamt
teilt dazu mit: Der Schulträger hat den Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung mit der Bitte übermittelt, sich für die Realisierung der
Forderungen einzusetzen. Zu 1. In der Antwort an den Schulträger hat die Senatsverwaltung
vermittelt, dass eine Notwendigkeit für die Einführung eines landesweiten
Schlüssels auf der Grundlage von Fläche in m² pro Schüler/in für Schulen mit
Ganztagsbetrieb nicht gesehen wird. Es wird davon ausgegangen, dass die im Land
Berlin als Handlungsempfehlung für Neubauten vorgegebenen Musterraumprogramme
ausreichende Standards widerspiegeln, deren Einhaltung an den Schulstandorten
anzustreben ist. Diese Haltung wird von der Senatsverwaltung damit begründet,
dass diese Standards im Interesse der Schulen Raum lassen für
eigenverantwortliche Entscheidungen der Einzelschule über pädagogische
Konzepte, Rhythmen des Unterrichts und entsprechende darauf abgestimmte Raumnutzungen. Die Senatsverwaltung weist darauf hin, dass als ganz
wesentlich für die Nutzung der vorhandenen Räume die Gestaltung der
pädagogischen Rahmenbedingungen durch die Schule gesehen wird. Die Schule soll
sich als Lernort entwickeln, an dem sich Kinder und Erwachsenen den ganzen Tag
wohlfühlen und produktiv miteinander leben, arbeiten und lernen können. Dafür
ist die gesamte Raum- und Flächenressource der Schulanlage einzuplanen und es
sind Raumstrukturen und Raumnutzungen flexibel zu planen. Durch die als
Handlungsempfehlung für Neubauten gegebenen Standards ist grundsätzlich
gewährleistet, dass Klassenräume nicht als Gruppenräume für die Betreuung und
Beschäftigung der Schüler/innen im unterrichtsergänzenden Betrieb eingesetzt
werden müssen. Alle anderen Räume im Schulgebäude, wie Teilungsräume, Fachräume,
Sporthalle, Aula und Mensa, sind in das Betreuungskonzept einzubeziehen. Die
Standards gehen davon aus, dass für jeden Zug einer Grundschule, also 6
Klassen, je nach Profil der Schule zwischen 10 oder 13 für Unterricht und
Betreuung anrechenbare Räume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weitere kleine nicht als
Unterrichtsräume anrechenbare Räume als Gruppenräume eingerichtet werden. Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass mit diesen
Rahmenbedingungen von den Schulen der Auftrag, Bildung und Erziehung aus einer
Hand unter dem Dach und in Verantwortung
der Schule zu gewährleisten, erfüllt werden kann. Das Fachreferat der
Senatsverwaltung hat in diesem Zusammenhang eine Arbeitsgruppe mit dem Arbeitsauftrag
eingerichtet, die Bedingungen für die Erteilung von Betriebserlaubnissen für
die außerunterrichtlichen Betreuungsbereiche der Schulen konkreter zu
beschreiben. Das Fachreferat prüft auch regelmäßig die an den Einzelschulen
gegebenen Rahmenbedingungen und berät die Schulen und den Schulträger bei den
Planungen zu ggf. erforderlichen Verbesserungen der Betreuungssituation. Zu 2. Zur Forderung nach einer Verbesserung des Personalschlüssels
im Erzieherbereich der Grundschulen hat sich die Senatsverwaltung am 17.08.2007
wie folgt geäußert: „Für das Schuljahr 2007/08 konnten mit den
Verwaltungsvorschriften zur Ausstattung der öffentlichen allgemeinbildenden
Schulen und Internate mit Stellen für Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen
pädagogische Verbesserungen für den Bereich der SESB-Schulen durch zusätzliche
Personalzumessung für das Erlernen der Partnersprache erzielt werden. Auch die
Personalzumessung für den Bereich der Schulen mit sonderpädagogischem
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung / Autismus konnte verbessert werden, so
dass für kleine Schulen mit wenigen Teilnehmer/innen in der ergänzenden
Betreuung eine Sockelausstattung mit 3 Erzieherstellen pro Schule gesichert
ist. Im Sinne einer berlinweit einheitlichen Regelung wurden darüber hinaus die
Frequenzen der Förderstufe II in der ergänzenden Betreuung einheitlich mit 5
schwerst-mehrfach-behinderten Schüler/innen festgelegt“. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |