Drucksache - 0102/3  

 
 
Betreff: Ampelschaltung am Rathenauplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU 
Verfasser:Verrycken/Schmitt 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2006 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
25.01.2007 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.02.2007 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 13.12.2006
Beschluss vom 16.02.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.05.2007

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Die BVV hat am 15.02.2007 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Ampelschaltung Kurfürstendamm Ecke Stadtautobahn am Rathenauplatz zu verlängern, aber nur bei der ersten Ampel, denn diese schaltet in ungefähr 3 Sekunden auf rot um.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Zu den vermeintlich zu kurzen Grünphasen für Fußgänger an Ampeln teilte die für Verkehr zuständige Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit, sie habe in der Vergangenheit auf die Nachfragen des Bezirksamtes wiederholt zahlreiche Anlagen im Hinblick auf die fußgängerfreundliche Schaltung überprüfen und die Ergebnisse mitteilen lassen. In Anbetracht des hohen Arbeitsaufwandes müsse sie jedoch von weiteren Prüfungen absehen.

 

Stattdessen versichert sie unter Hinweis auf die Rahmenbedingungen der Signalisierung, dass Fußgänger die Straßen an allen vorhandenen signalisierten Überwegen gefahrlos bei Grün überqueren können. Das “sichtbare Grün” sei nicht gleichzusetzen mit der “ausreichenden Überquerungsdauer”. Die Räumzeiten (oder auch “Schutzzeiten”) seien so bemessen, dass selbst ein Fußgänger, der in der letzten Grünsekunde losgehe, bei zügigem Tempo – ohne zu rennen – sicher die andere Straßenseite erreicht; eine Verlängerung der “sichtbaren Grünzeit” würde also lediglich einen Komfort- und keinen Sicherheitsgewinn bedeuten.

 

Ein gewisser Komfort für Fußgänger bestehe aber auch darin, nicht allzu lange auf das nächste “Grün” zu warten. In Berlin werden daher möglichst kurze Umlaufzeiten angestrebt. Eine Umlaufzeit ist die Zeit, die alle Schaltphasen an einem Knoten benötigen, bis sie sich wiederholen. Längere Grünzeiten für Fußgänger würden selbstverständlich längere Umlaufzeiten und damit auch längere Wartezeiten auf die nächste Grünphase für alle Verkehrsteilnehmer – auch die Fußgänger – zur Folge haben. Allein deshalb seien Verlängerungen der Grün- und Räumzeiten für Fußgänger nicht sinnvoll.

 

Das Bezirksamt bittet den Beschluss damit als erledigt zu betrachten, da von der Senatsverwaltung keine abweichende Stellungnahme zu erwarten ist.

 

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

2.      Übertrag in ALLRIS

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 22.05.2007

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an Um 22

6.      Listen not.

7.      SozSekrAbl.

 

 

 

 

 

EU BzBmin                                                                           EU SozAbtL‘in

 

 


 

 
 

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