Drucksache - 0036/3
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Die BVV
beschließt: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass es in der nachmittäglichen
Betreuung der Schüler/innen an den Grundschulen zu keiner nennenswerten
Überbelegung auf die vorhandenen Plätze kommt. Dabei sind Kooperationen anderen
Lösungswegen vorzuziehen. Der BVV ist
bis zum 30. März 2007 zu berichten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin Das
Bezirksamt teilt dazu mit: Die
ergänzende Betreuung in den Grundschulen im offenen Ganztagsbetrieb ist an allen
Grundschulstandorten mit Hilfe des Finanzierungsprogramms der Bundesregierung
(IZBB-Mittel) nach Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen in den Schulgebäuden
möglich geworden. Die Zahl der von den Eltern geschlossenen Betreuungsverträge
ist zunächst nicht wesentlich von den Prognosezahlen, die auf Grund der im Jahr
2003 im Bezirk vorhandenen und genutzten Hortplätzen in Einrichtungen der
Jugendhilfe festgelegt wurden, abgewichen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass
durch die zunehmende Akzeptanz der Ganztagsbetreuung und die positiven
Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt die Inanspruchnahme von ergänzender
Betreuung steigt. Deshalb ist z. B. vorgesehen, die pädagogische Nutzfläche der
Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule durch einen Anbau zu erweitern. Aufgrund
von fachlichen Prüfungen und der Beratungstätigkeit des Fachreferats der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind in den
Grundschulen noch wesentliche Weiterentwicklungen des pädagogischen Konzepts
und damit auch der Raumnutzungskonzepte der Schulen zu erwarten. Durch die
Verzahnung von Unterricht und Betreuung, über eine Umgestaltung der
Stundentafeln und die Rhythmisierung sowie die Einführung der Schulanfangsphase
kann eine optimale Versorgung der Schüler/innen mit Bildung und Erziehung durch
die Schule erreicht werden. Im Rahmen
dieser Veränderungen der inneren Organisation der Grundschulen versorgt die
Schule alle Schüler/innen der Schule, deren Bedarf auf ergänzende
Betreuung bestätigt und für die ein Betreuungsvertrag geschlossen wurde. Entsprechend
richtet sich auch die Erzieher/innen-Ausstattung nach der Anzahl der zu
versorgenden Schüler/innen. Eine
Begrenzung der Anzahl der im Schulprojekt zu versorgenden Schüler/innen erfolgt
nur im Einzelfall nach fachlicher Prüfung des Fachreferats der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wenn die gegeben Raumressourcen im
Schulgebäude eine Versorgungskonzept für alle Schüler/innen mit
Betreuungsbedarf nicht zulassen. Dies ist aktuell nur in der Ernst-Habermann-Grundschule der
Fall, in der nicht mehr als 100 Schüler/innen wegen einer fehlenden
ausreichenden Essensversorgungsmöglichkeit in den Räumen der Schule versorgt
werden können. An weiteren Schulen, bei denen derzeit noch externe
Betreuungsplätze genutzt werden, sind Prüfungen der pädagogischen- und der
Raumnutzungskonzepte vorgesehen. Bei nicht ausreichenden Bedingungen im
Schulgebäude werden externe Plätze in Kooperation mit freien Trägern
langfristig erhalten bleiben. Monika
Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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