Drucksache - 0036/3  

 
 
Betreff: Keine Überbelegung in der Ganztagsbetreuung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Dr. Lehmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.11.2006 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
04.01.2007 
2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Ausschuss für Schule Beratung
19.01.2007 
2.Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt     
06.02.2007 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.02.2007 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 14.11.2006
Beschlussempfehlung vom 08.02.2007
Beschluss vom 16.02.2007
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.06.2007

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass es in der nachmittäglichen Betreuung der Schüler/innen an den Grundschulen zu keiner nennenswerten Überbelegung auf die vorhandenen Plätze kommt. Dabei sind Kooperationen anderen Lösungswegen vorzuziehen.

 

Der BVV ist bis zum 30. März 2007 zu berichten.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die ergänzende Betreuung in den Grundschulen im offenen Ganztagsbetrieb ist an allen Grundschulstandorten mit Hilfe des Finanzierungsprogramms der Bundesregierung (IZBB-Mittel) nach Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen in den Schulgebäuden möglich geworden. Die Zahl der von den Eltern geschlossenen Betreuungsverträge ist zunächst nicht wesentlich von den Prognosezahlen, die auf Grund der im Jahr 2003 im Bezirk vorhandenen und genutzten Hortplätzen in Einrichtungen der Jugendhilfe festgelegt wurden, abgewichen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass durch die zunehmende Akzeptanz der Ganztagsbetreuung und die positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt die Inanspruchnahme von ergänzender Betreuung steigt. Deshalb ist z. B. vorgesehen, die pädagogische Nutzfläche der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule durch einen Anbau zu erweitern.

 

Aufgrund von fachlichen Prüfungen und der Beratungstätigkeit des Fachreferats der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind in den Grundschulen noch wesentliche Weiterentwicklungen des pädagogischen Konzepts und damit auch der Raumnutzungskonzepte der Schulen zu erwarten. Durch die Verzahnung von Unterricht und Betreuung, über eine Umgestaltung der Stundentafeln und die Rhythmisierung sowie die Einführung der Schulanfangsphase kann eine optimale Versorgung der Schüler/innen mit Bildung und Erziehung durch die Schule erreicht werden.

Im Rahmen dieser Veränderungen der inneren Organisation der Grundschulen versorgt die Schule alle Schüler/innen der Schule, deren Bedarf auf ergänzende Betreuung bestätigt und für die ein Betreuungsvertrag geschlossen wurde. Entsprechend richtet sich auch die Erzieher/innen-Ausstattung nach der Anzahl der zu versorgenden Schüler/innen.

 

Eine Begrenzung der Anzahl der im Schulprojekt zu versorgenden Schüler/innen erfolgt nur im Einzelfall nach fachlicher Prüfung des Fachreferats der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wenn die gegeben Raumressourcen im Schulgebäude eine Versorgungskonzept für alle Schüler/innen mit Betreuungsbedarf nicht zulassen. Dies ist aktuell nur in der Ernst-Habermann-Grundschule der Fall, in der nicht mehr als 100 Schüler/innen wegen einer fehlenden ausreichenden Essensversorgungsmöglichkeit in den Räumen der Schule versorgt werden können. An weiteren Schulen, bei denen derzeit noch externe Betreuungsplätze genutzt werden, sind Prüfungen der pädagogischen- und der Raumnutzungskonzepte vorgesehen. Bei nicht ausreichenden Bedingungen im Schulgebäude werden externe Plätze in Kooperation mit freien Trägern langfristig erhalten bleiben.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                           Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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