Drucksache - 0183/3
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Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Welche vertraglich vereinbarten
Reinigungsleistungen werden in den Schulen erbracht und was für Beschwerden
über mangelnde Reinigungsleistungen sind in diesem Schuljahr von welchen
Schulen beim Bezirksamt eingegangen und wie hat das Bezirksamt hierauf reagiert? 2. Welche Raumtemperaturen sind in den
Schulen vorgesehen und was für Beschwerden liegen dem Bezirksamt über zu kalte
Klassenräume, Flure und Sporthallen aus welchen Schulen vor und wie hat das
Bezirksamt hierauf reagiert? 3. Wie steht das Bezirksamt zu
Äußerungen von Eltern, wonach zum einen in den Schulen kaum Möglichkeiten für
Schüler/innen bestehen, sich mit warmem Wasser und mit Seife die Hände zu
waschen (oder nach dem (Mittag-)Essen die Zähne zu putzen) und zum anderen,
dass die (zu) kalten Flure zunehmend für Teilungs- oder Gruppenunterricht
genutzt werden, da nicht genügend Klassenräume zur Verfügung stehen? 4. Wie wird das Bezirksamt künftig die
Reinigungsqualität und die Raumtemperaturen – ggf. mit Unterstützung der
Hausmeister/innen oder von außen – stärker kontrollieren und für
akzeptable bzw. bessere äußere Lernbedingungen in den Schulen des Bezirks
sorgen? Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Große Anfrage über die in der Sitzung der BVV am 15. Februar 2007 erfolgte mündliche Beantwortung zusätzlich schriftlich zu 1. wie folgt: 1.
Welche vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen werden
in den Schulen erbracht und was für Beschwerden über mangelnde
Reinigungsleistungen sind in diesem Schuljahr von welchen Schulen beim
Bezirksamt eingegangen und wie hat das Bezirksamt hierauf reagiert? Die vertraglichen
Reinigungsintervalle sehen u.a. vor, dass sämtliche Verkehrsflächen und
Hartböden (hierbei je nach Nutzungsart, z.B. Mensen) täglich zu fegen sind. Die
Feuchtreinigung dieser Flächen erfolgt abhängig von der Nutzungsart
(Klassenraum, Hort, Mensa o.ä.) und -häufigkeit entweder zweimal wöchentlich
oder täglich (montags bis freitags). Sämtliche Nassräume sind täglich nass zu
reinigen. Die beigefügte objektbezogene Leistungsbeschreibung für
Reinigungsarbeiten (hier Reinigungsobjekt Schulen) stellt die Spannbreite des
Reinigungsumfanges dar. Darüber hinaus wird für jede Schule ein objektbezogenes
Aufmaß erstellt. Hierbei wird jedem Raum und jeder Verkehrsfläche (Flure,
Treppenhäuser) in einer Gesamtübersicht der Schule eine Reinigungskennzahl
zugewiesen, welche Aufschluss darüber gibt, welche Reinigungsleistung
(einschließlich Nebenarbeiten) wie oft in der Woche von den Reinigungsfirmen
für die jeweiligen Flächen zu erbringen ist. Diese Zuordnung wurde jeweils mit
den Schulen abgestimmt und ist den Hausmeistern bekannt. Zu den in diesem Schuljahr eingegangen Beschwerden finden
Sie in der Anlage eine entsprechende Auflistung. Selbstverständlich wurde jeder
dieser Meldungen nachgegangen. Dies führte von Gesprächen mit den Reinigern
selbst bis hin zu einer fristlosen Kündigung eines Reinigungsunternehmens. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat |
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