Drucksache - 0135/3
Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Welche bildungspolitischen Ziele
werden mit der Einführung der Schulanfangsphase angestrebt? 2. Wie viele Schulen in unserem Bezirk
haben mit der Schulanfangsphase in diesem Schuljahr bereits begonnen? 3. Wurden für die Lehrerinnen und
Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher Fortbildungsmaßnahmen bezogen auf die
Schulanfangsphase angeboten? Wenn ja: wie viele aus unserem Bezirk haben daran
teilgenommen? 4. Wie bewertet die Schulaufsicht und
der Schulträger die aktuelle Situation? Das Bezirksamt
beantwortet die Anfrage schriftlich wie folgt: Zu 1.: Bereits
im Oktober 1997 beschloss die Kultusministerkonferenz “Empfehlungen zum
Schulanfang und zur Optimierung der Arbeit zum Schulbeginn”.
Grundsätzliche Aufgabe der Grundschule ist nach diesen Empfehlungen, zunächst
die Unterschiedlichkeit in Bezug auf die Entwicklungsprozesse und
Lernmotivationen der Kinder anzunehmen und als Chance für vielfältige
Lernanregungen zu sehen und zu nutzen. Danach muss nicht das Kind schulfähig
sein, sondern die Schule muss ihren Schulanfang so gestalten, dass die Lern-
und Entwickl-ungsmöglichkeiten aller Kinder ausgeschöpft und gefördert
werden. Fördern dient nicht vorrangig dem Ausgleich von Unterschieden mit dem
Ziel der Homogenisierung der Lern-gruppe, sondern zielt darauf ab, die
Lernmöglichkeiten eines jeden Kindes auszuschöpfen. An diesem Ziel sollen die
Eltern, die Erzieher/innen in den vorschulischen Einrichtungen und die
Lehrer/innen und Erzieher/innen der Grundschule zusammen arbeiten. Diese
Gedanken hat das Schulgesetz vom 26.01.2004 aufgenommen und mit der Grund-schulverordnung
vom 19.01.2005 weitere Regelungen zum Verfahren getroffen. Danach umfasst die
Schulanfangsphase die Jahrgangsstufen 1 und 2 und wird als pädagogische Einheit
jahrgangsübergreifend organisiert. Die flexible Schulanfangsphase -
ermöglicht
einen besseren Umgang mit Entwicklungsunterschieden. -
Auf
das individuelle Lerntempo kann eingegangen werden, und dies kann über die
Schullaufbahn entscheiden. -
Die
vertraute soziale Gruppe muss nicht gewechselt werden. -
Das
soziale Lernen wird intensiviert – jeder kann etwas anderes gut und hilft
dem anderen. -
Auch
zunächst lernschwächere Kinder können in bestimmten Bereichen den Jüngeren
helfen. Welche Argumente sprechen nun für
jahrgangsgemischtes Lernen in der Schulanfangsphase? 1.
Lernen beginnt mit der Geburt: 2.
Es ist normal, verschieden zu sein: 3.
Homogenität ist ein Irrglaube; jedes Kind ist einmalig: 4.
Lernen in der Schulanfangsphase setzt auf individuelle Förderung - für
passgerechte Förderung gilt es zu fragen: 5.
Jahrgangsmischung fördert Potenziale der Kinder: 6.
Jahrgangsmischung
fordert veränderte Unterrichtskonzepte, entlastet Lehrkräfte jedoch (sobald die
mit der Umstellung verbundenen Aufgaben und Veränderungen in Routine
übergehen): Zu 2.: Alle Schulen haben mit der Schulanfangsphase begonnen. Im
Vorgriff auf eine weitere Änderung der Grundschulverordnung hat die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Rundschreiben Nr.
67/2006 vom 06.12.2006 mitgeteilt, dass die jahrgangsstufenübergreifende
Einrichtung von Lerngruppen in der Schulanfangsphase erst ab 2008/2009
verpflichtend wird. Damit wird den Wünschen von Schulen entsprochen, die -
in
ihren Vorbereitungen auf die Realisierung der Jahrgangsmischung
noch nicht weit genug fortgeschritten sind, -
die
in ihrem Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzept für die
Qualitätsentwicklung der Schulanfangsphase mehr Zeit benötigen oder -
deren
Organisation eine Mischung von drei Jahrgängen vorsieht. Die
Option, ein weiteres Jahr jahrgangshomogene Lerngruppen zu bilden, setzt einen
ent-sprechenden Beschluss der Schulkonferenz voraus, der bis zu den
Winterferien gefasst wer-den musste. Ohne einen solchen Beschluss sind die
Kinder in den Jahrgangsstufen 1 und 2 ab dem Schuljahr 2007/2008 gemeinsam zu
unterrichten. Sofern
die Schulkonferenz beschließt, in der Schulanfangsphase ein weiteres Schuljahr
ohne Jahrgangsmischung zu unterrichten, sind Schulaufsicht, Schulträger und die
Erziehungsberechtigten in den von dieser Entscheidung betroffenen Jahrgängen
unverzüglich zu informieren. Dem
Schulträger liegen von folgenden Schulkonferenzen entsprechende Beschlüsse vor: -
Lietzensee-Grundschule -
Goerdeler-Grundschule -
Wald-Grundschule -
Mierendorff-Grundschule -
Erwin-von-Witzleben-Grundschule -
Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule -
Nehring-Grundschule -
Charles-Dickens-Grundschule -
Johann-Peter-Hebel-Grundschule -
Ernst-Habermann-Grundschule -
Grundschule-am-Rüdesheimer-Platz -
Halensee-Grundschule -
Grunewald-Grundschule -
Alt-Schmargendorf-Grundschule -
Birger-Forell-Grundschule. Zu 3.: Die
Fähigkeit von Lehrer/innen, verlässliche Diagnosen in wirkungsvolle Fördermaßnahmen
umzusetzen, ist von ausschlaggebender Bedeutung für erfolgreiches Lernen.
Demzufolge waren folgende Qualifizierungsmaßnahmen geplant: -
Fortbildung
im Bereich der Förderdiagnostik -
Fortbildung
zum Erstellen individueller Arbeits- und Förderpläne -
Fortbildung
zu Organisation und Inhalt von jahrgangsübergreifendem Lernen -
Fortbildung
zu Fragen des Umgangs mit Heterogenität und der individuellen Förderung -
Fortbildung
zu Fragen der Förderung von lernmethodischen Kompetenzen -
Fortbildung
zu Fragen der Förderung zum selbständigen Lernen sowie -
Fortbildung
zu Fragen der Zusammenarbeit von unterschiedlichen Professionen und von -
Fortbildung
zur Teamarbeit. Neben
Einzelfortbildungsangeboten des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM),
die zum Teil auch für Erzieher/innen und Lehrer/innen gemeinsam geplant waren,
wurde auch auf eine Kompetenzstärkung über das Netzwerk der bezirklichen
Fachbera-ter/innen für den Anfangsunterricht und der Bezirksfachkonferenzen
Deutsch und Deutsch als Zweitsprache gesetzt. Nach
Auskunft der Schulaufsicht haben kontinuierlich Fortbildungsmaßnahmen
stattgefun-den. Alle Schulen waren vertreten. Eine zahlenmäßige Auswertung
liegt der Schulaufsicht nicht vor. Zu 4.: Nach
Auskunft der Schulaufsicht hat am 17.01.2007 eine Grundschulleitersitzung
stattgefun-den, auf der die Situation allgemein, aber auch geplante
Verschiebungen der Altersmischung besprochen wurde. Die Schulaufsicht ist
bereit, darüber zu gegebener Zeit zu berichten. Der Schulträger bewertet das Vorhaben bildungspolitisch als
positiv, hält jedoch zeitnah eine genaue Auswertung betr. die Realisierung
– insbesondere unter dem Aspekt der tatsächlich eingesetzten personellen
Ressourcen - für geboten. Reinhard Naumann Bezirksstadtrat
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