BV Dr. Murach erläutert den Hintergrund des Antrages;
ein Anwohner erläutert die Problematik des Parksuchverkehrs, die allerdings
auch bei Heimspielen von Hertha BSC bestehe.
Von BV N. Ludwig wird der Antrag unterstützt,
allerdings dürfte eine Refinanzierung der Schilder aus den Einnahmen nicht
möglich sein.
Von BzStR’in Schmiedhofer wird bestätigt, dass
die Einnahmen nicht zweckgebunden verwendet werden können. Die Kosten der
Einrichtung der Parkzonen anlässlich der WM wurden von der Senatsverwaltung
finanziert und lagen bei ca. 100.000,- €. Nunmehr ist eine Finanzierung
allein Bezirksangelegenheit.
BV Dr. Lautsch wies darauf hin, dass aufgrund der
Haushaltslage eine Umsetzung nicht möglich sein dürfte, BV Engelmann ergänzt,
das für den Bereich seitens der Senatsverwaltung kein Verkehrskonzept vorliegt;
zudem eine Zustimmung faktisch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung
unterstützen würde, die von der Fraktion aber nicht gebilligt werden kann.
Nach weiterer Diskussion wird eine Einigung
dahingehend erzielt, dass das Berichtsdatum auf den 31.05.07 geändert wird.
Mit Änderung des Berichtsdatums auf den 31.05.07 wird
der Antrag mit 9 gegen 4 Stimmen angenommen.
Der
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie im Bereich des Olympiastadions eine
Sonderparkzone an Olympiastadion-Veranstaltungstagen zu folgenden Bedingungen
umzusetzen ist:
-
Für
die Einrichtung der Sonderparkzone ist der im Folgenden eingegrenzte Bereich
vorzusehen:
Nördlich: Charlottenburger Chaussee
(ab Höhe U-Bhf. Ruhleben) inkl. der
Siedlung Ruhleben, Spandauer Damm bis Bolivarallee
Östlich: Bolivarallee über Steubenplatz und Preußenallee bis
Heerstraße
Südlich: Bereich zwischen Teufelsseestraße und Am Postfenn
weiter über die
Heerstraße bis
Westlich: Glockenturmstraße bis Friedrich-Friesen-Allee
Über Friedrich-Friesen-Allee, Hanns-Braun-Straße und
Rominter Allee bis
Ruhleben schließt sich der Ring um das Olympiastadion.
In den die Zone eingrenzenden Straßen Charlottenburger
Chaussee,
Spandauer Damm und Rominter Allee sowie in der Heerstraße
(Nebenfahrbahnen) ist das Parken wie bisher eingerichtet
erlaubt.
Die Flatowallee und bei Bedarf (Fantrennung) die Olympische
Straße werden
zum Busparken freigegeben.
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Diese
Sonderparkzone gilt nur an Tagen mit Großveranstaltungen im Olympiastadion
(Fußballspiele, Konzerte etc.) von jeweils 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn
bis Veranstaltungsende des betroffenen Tages.
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An
diesen Tagen darf in dem oben eingegrenzten Bereich außerhalb der gewerblichen
Parkraumflächen (z. B. Olympiastadion-Parkplätze, Holländer-Parkplatz) nur
parken, wer über eine Anwohnervignette verfügt.
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Eine
Anwohnervignette ist PKW-gebunden nur an Anwohner und im Gebiet angesiedelten
Gewerbetreibenden mit jährlicher Gültigkeit für eine Bearbeitungsgebühr von
maximal Euro 15,00 zu vergeben. Es gelten dieselben Ausgabe-Modalitäten wie in
Parkraumbewirtschaftungszonen. Die Vignette benötigen nur Anwohner und Gewerbetreibende,
die während der Veranstaltungstage auf öffentlichem Straßenland parken wollen.
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Die
Einnahmen aus den Anwohner-Vignetten sind ausschließlich zur Refinanzierung der
Maßnahme (Schilderaufstellung etc.) einzusetzen.
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Das
Gebiet ist durch geeignete Schilder zu markieren, auf denen jeweils der
Zeitraum der Sonderparkzonen-Gültigkeit mindestens 48 Stunden vor Beginn
bekannt gemacht wird.
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Nach
Einrichtung der Sonderparkzone setzt das Ordnungsamt die Beachtung des
Parkverbotes gegenüber Falschparkern konsequent durch.
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Sollte
durch Einrichtung der Sonderparkzone der Parkplatzsuchverkehr in die
angrenzenden Wohnsiedlungen verdrängt werden, ist zeitnah eine Ausweitung auf
den östlichen Bereich über Spandauer Damm bis Königin-Elisabeth-Straße und über
diese bis Messedamm und Eichkampstraße zu den oben genannten Bedingungen zu
prüfen.
Der BVV ist
bis zum 31.05.2007 zu berichten.