Der gesundheitliche Bevölkerungsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner bei atomaren, biologischen, chemischen und anderweitigen Gefahrenlagen. Die Maßnahmen umfassen die Notfallvorsorge sowie die medizinische Versorgung bei Großschadensereignissen und anderen Katastrophenfällen durch Einrichtungen des Gesundheitswesens. Den Krankenhäusern kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Um seine Aufgabe zu erfüllen, verknüpft der gesundheitliche Bevölkerungsschutz die Vorsorgekonzepte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Krankenhäuser mit den Planungen der Rettungsdienste und der Polizei. Die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung koordiniert die Maßnahmen des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes für das Land Berlin.