Biologische Gefahrenlagen

Feuerwehr probt Umgang mit hochansteckenden Patienten

Die klinische Versorgung bei biologischen Gefahrenlagen gliedert sich in die drei Bereiche Management eines Einzelfalls, Management mehrerer Verdachtsfälle und Massenanfall von Infektionspatientinnen und Infektionspatienten.

Management eines Einzelfalls

Bei Verdacht auf eine hochansteckende, lebensbedrohliche Erkrankung ist die örtlich zuständige Amtsärztin oder der örtlich zuständige Amtsarzt zu informieren. Im Krankenhaus selbst müssen folgende organisatorische Maßnahmen ergriffen werden:
  • Einrichtung eines Einzelzimmers mit Schleuse, gegebenenfalls provisorisch im Flurbereich und bei Deaktivierung der Klimaanlage
  • Untersagung der Dusch- und WC-Nutzung bei unklarer Diagnostik
  • Wege sollten sich nicht kreuzen
  • Ausreichend Platz für Personal sowie für die Ver- und Entsorgung zur Verfügung stellen
  • Zeitnahe Verlegung von hochansteckend lebensbedrohlich Erkrankten in ein Behandlungszentrum, in Berlin: Campus Virchow-Klinikum der Charité Berlin

Management mehrerer Verdachtsfälle

Neben der gemeinsamen Unterbringung mehrerer Infektionsträgerinnen und Infektionsträger in einem Raum ist es zwingend erforderlich, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu benachrichtigen. Treten mehrere Verdachtsfälle gleichzeitig auf, handelt es sich möglicherweise um einen bioterroristischen Anschlag. Aufgrund des Medieninteresses muss die Risikokommunikation frühzeitig eingeleitet werden.

Massenanfall von Infektionspatientinnen und Infektionspatienten

Ein Massenanfall von Infektionspatientinnen und Infektionspatienten kann beispielsweise durch eine Norovirenepidemie, die Aufnahme mehrerer Personen mit Lebensmittelvergiftung oder durch einen Salmonellenausbruch in einem Krankenhaus verursacht werden. Solche Ereignisse können in der Klinik selbst entstehen oder von außen hereingetragen werden. Ein solcher Ausbruch muss schnell und wirksam durch die folgenden Maßnahmen bekämpft werden:
  • Durchführung von Untersuchungen zur Identifizierung der Infektionsquelle und der Infektionskette
  • Bei klinikinternen Ereignissen: zweckmäßige Bildung einer Gruppe, bestehend aus der Leiterin oder dem Leiter der betroffenen Abteilung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Pflegedienstleitung, der Krankenhaushygiene und der Mikrobiologie
  • Beteiligung des Gesundheitsamts
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen für Personal sowie andere Patientinnen und Patienten gegen weitere Kontaminationen, einschließlich Maßnahmen zum Schutz des Personals durch persönliche Schutzausrüstung
  • Einhaltung der notwendigen Informations- und Alarmierungskaskaden

Vorbereitung der Krankenhäuser auf eine Influenza-Pandemie

Eine Influenza-Pandemie wäre für die Krankenhäuser eine besondere Belastung, da viele Patientinnen und Patienten von wenig Personal behandelt werden müssten. Einer vorbereitenden Planung kommt daher besondere Bedeutung zu.

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Einhaltung einer getrennten Wegeführung für Influenza-Erkrankte und Krankheitsverdächtige von den anderen Patientinnen und Patienten im gesamten Krankenhaus sowie eine ausreichende Versorgung mit Beatmungsgeräten, Medikamenten und anderer medizinischer Ausrüstung, um die Ausbreitung des Erregers einzudämmen. Für jede Klinik muss ein Standort für eine zusätzliche Notaufnahme festgelegt werden – idealerweise außerhalb des Krankenhauses, zum Beispiel in einem separat stehenden Gebäude. Influenza-Erkrankte müssen außerdem auf speziell ausgewiesene Influenza-Stationen mit der Möglichkeit einer intensivmedizinischen Betreuung verlegt werden.

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