Externe Gefahrenlagen

Coronavirus - Corona-Behandlungszentrum in Berlin

Externe Gefahrenlagen ergeben sich aus Ereignissen außerhalb von Krankenhäusern mit einer großen Anzahl von Verletzten und Erkrankten, die die Rettungsdienste nicht bewältigen können und die deshalb im Krankenhaus versorgt werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Brände, technische Havarien, Pandemien, CBRN-Gefahrenlagen und terroristische Anschläge. Krankenhäuser, die für die Versorgung von Unfallopfern ausgewählt sind, müssen auf einen Massenanfall von Patientinnen und Patienten vorbereitet sein. Die Notaufnahmen sind dabei besonders gefordert: Sie müssen die Sichtung der Patientinnen und Patienten vorbereiten und Behandlungsbereiche für deren Versorgung einrichten.

Aufgaben der Notaufnahme bei Großschadensereignissen

Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in der Notaufnahme müssen mit den Abläufen im Großschadensfall besonders vertraut sein. Sie sollten ausschließlich in der Notaufnahme arbeiten und niemals Patientinnen oder Patienten auf längeren Wegen begleiten. Sie übernehmen vor allem folgende organisatorische Aufgaben:

  • Auslösung der krankenhausinternen Alarmierung
  • Räumung der Notaufnahme, Absicherung der laufenden Versorgung der Patientinnen und Patienten
  • Einrichtung des Sichtungsplatzes
  • Unterstützung der Sichtungsärztin oder des Sichtungsarztes in der Erstphase
  • Sicherstellung der Registrierung der Notfallpatientinnen und -patienten
  • Einrichtung der Behandlungsbereiche
  • Sicherung des Materialnachschubs

Sichtung

Verfahren

Bei einer Konferenz, die von der Schutzkommission des Bundesministeriums des Innern einberufen wurde, haben Notärztinnen und Notärzte sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz eine gemeinsame Grundlage für die Anwendung von Sichtungskategorien bei Großschadensereignissen und Katastrophen erarbeitet. Die Sichtungskategorien im Überblick:

  • Kategorie und Beschreibung

    Konsequenz

  • Kategorie I – akute, vitale Bedrohung

    Sofortbehandlung

  • Kategorie II – schwer verletzt/erkrankt

    aufgeschobene Behandlung

  • Kategorie III – leicht verletzt/erkrankt

    spätere (ambulante) Behandlung

  • Kategorie IV – ohne Überlebenschance

    betreuende (abwartende) Behandlung

Die Kategorie I wird mit der Farbe rot, die Kategorie II mit der Farbe gelb und die Kategorie III mit der Farbe grün gekennzeichnet. Patientinnen und Patienten der Kategorie IV werden blau markiert. Zur Kennzeichnung von Patientinnen und Patienten können Armbänder oder Anstecker verwendet werden.

Einrichtung eines Sichtungsplatzes im Krankenhaus

Der Sichtungsplatz sollte im Eingangsbereich der Notaufnahme des Krankenhauses eingerichtet werden. Der Zugang sollte trichterförmig sein, um eine gezielte Sichtung zu ermöglichen. Der Sichtungsplatz ist personell mit einer Ärztin oder einem Arzt, ein bis zwei Pflegekräften und einer Dokumentationskraft zu besetzen. Für ausreichende Beleuchtung ist zu sorgen. Nach der Sichtung werden die Patientinnen und Patienten von den Behandlungsteams in die weiteren Versorgungsbereiche begleitet.

Erstversorgung

Versorgungsbereiche rot, gelb und grün

Eine Notaufnahme kann sich am besten auf die Versorgung von Verletzten der Gruppe I (rot) und II (gelb) konzentrieren, indem sie die Leichtverletzten (Gruppe III, grün) bereits bei der Planung räumlich in einen etwas abgelegenen Bereich der Klinik verlegt. Im Bereich grün sollten neben dem notwendigen Verbrauchsmaterial auch mobile Sauerstoffgeräte und ein Reanimationswagen vorhanden sein.

Für die Versorgungsbereiche rot und gelb sollten die Räumlichkeiten grundsätzlich so gewählt werden, dass sich die beiden Gruppen nicht vermischen können. So können in interdisziplinären Notaufnahmen die Schockräume, die Reanimationsräume und zum Beispiel ein Notfall-OP für den Rot-Bereich verwendet werden. Die übrigen vorhandenen Räume können zum Gelb-Bereich erklärt werden.

Alle Räume sollten als Mindestausstattung über ausreichende elektrische Anschlussmöglichkeiten und medizinische Gase verfügen. In den Rot-Räumen muss mindestens ein Narkosegerät vorhanden und der Betrieb mehrerer zusätzlicher Beatmungsgeräte möglich sein.

Farbmarkierungen in den Krankenhäusern

In den Kliniken sollten bereits bei der Raumplanung die Wege der Patientinnen und Patienten farblich gekennzeichnet werden. Dies kann entweder durch dauerhaft an den Wänden angebrachte, farbliche Laufbänder oder durch entsprechende Hinweisschilder im Einsatzfall erfolgen.

Behandlungsteams

Ärztliches und pflegerisches Personal, das im Einsatzfall keine besondere Funktion hat, sollte bei externen Gefahrenlagen als Behandlungsteams eingesetzt werden. Diese sollten aus einer Ärztin oder einem Arzt und einer Pflegekraft bestehen und nach Qualifikation zusammengestellt werden, zum Beispiel chirurgische oder anästhesiologische Teams.

Die Teams übernehmen die Patientinnen und Patienten nach Sichtung in der Notaufnahme, stellen die Registrierung sicher und begleiten sie nach Erhalt der Basisinformationen über Verletzungsmuster, Gesamtzustand und Unterbringungsort.

Weiterführende Informationen

Krankenhausflur mit Hinweisschild für den Notausgang

Interne Gefahrenlagen

Bei internen Gefahrenlagen in Krankenhäusern kann die Versorgung von Patientinnen und Patienten nicht mehr gewährleistet werden oder eine Evakuierung des Krankenhauses wird notwendig. Weitere Informationen

Katastrophenschutzübung "Gamma 2017"

Organisation in Berlin

Die Berliner Krankenhäuser müssen bei Gefahrenlagen jederzeit auf einen Massenanfall von Patientinnen und Patienten vorbereitet sein. Weitere Informationen

Üben für die kommende Waldbrandsaison

Gefahrenlagen und Katastrophenschutz

Übersichtsseite: Bei atomaren, biologischen, chemischen und anderen Gefahrenlagen sind Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner erforderlich. Weitere Informationen