Durch die Ausweisung von speziellen Zentren sollen die Qualität der Krankenhausbehandlung verbessert, das Wissen in Fachgebieten verstärkt, spezielle Aufgaben sinnvoll verteilt und Angebote zur medizinischen Versorgung konzentriert werden. Im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) hat der Gesetzgeber bestimmt, dass diese Zentren bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Diese werden im Krankenhausplan des Landes oder im Einzelfall durch die zuständige Landesbehörde festgelegt (§ 2 Abs. 2 Satz 4 KHEntgG).
In Berlin wurde deshalb im Fachausschuss Krankenhausplanung unter Beteiligung der Krankenkassen, der Berliner Krankenhausgesellschaft und der Ärztekammer sowie unter Anhörung externer Expertinnen und Experten ein Konzept erarbeitet. Es legt die Grundvoraussetzungen für die Ausweisung für onkologische Zentren, Lungenzentren und Zentren für seltene Erkrankungen (NAMSE) fest und beschreibt die zusätzlichen Aufgaben dieser Krankenhäuser, für die sie keine Fallpauschale erhalten. Krankenhäuser, die gegenüber der Landesbehörde nachweisen, dass sie die Voraussetzungen gemäß Konzept erfüllen, können dies gemäß KHEntgG in den Budgetverhandlungen geltend machen.
Die Liste der bisher untersuchten Behandlungsbereiche und die dargestellten Anforderungen sind nicht abschließend, sondern unterliegen einem dynamischen Prozess, der sich an bundespolitischen Entwicklungen orientiert.
Einzelheiten zu den Festlegungen können dem Konzept entnommen werden.