Krankenhausübungen

Nachwuchs lernt Retten

Die Konzepte zur klinischen Notfallvorsorge müssen durch regelmäßig stattfindende Übungen in den Krankenhäusern erprobt und ihre praktische Anwendung trainiert werden. Die Übungen werden durchgeführt, um das Alarmierungsverfahren und die Einsatzbereitschaft einzelner oder aller Funktionsbereiche einer Klinik zu überprüfen. Die Leitung übernimmt die Senatsverwaltung, die für das Gesundheitswesen zuständig ist.

Krankenhausübungen in Berlin

Bei den Übungen handelt es sich überwiegend um unangekündigte Vollübungen für den Massenanfall von Verletzten. Rund 190 dieser Vollübungen haben die Krankenhausalarmplanung im Land Berlin in den letzten Jahren auf ein hohes Niveau gebracht. Dieser Erfolg beruht insbesondere auch auf dem besonderen Engagement vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 38 Berliner Aufnahmekrankenhäuser, die sich entweder durch die Betreuung der laufenden Vorsorgeplanung ihres Hauses oder durch die Teilnahme an den Übungen einbringen.

Darüber hinaus werden modellhaft einzelne Evakuierungsübungen für spezielle Szenarien etwa für die Bereiche Geriatrie, Psychiatrie und die Intensivstation sowie Dekontaminationsübungen durchgeführt. In den Dekontaminationstrainings werden die Krankenhäuser mit den besonderen Anforderungen vertraut gemacht, die sich insbesondere bei chemischen Gefahrenlagen ergeben können.

Weiterführende Informationen

Verpuffung S1-Labor Uni Hannover

Dekontamination

Bei chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahrenlagen kann es erforderlich sein, eine große Anzahl von Personen zu dekontaminieren. Darauf müssen die Krankenhäuser vorbereitet sein. Weitere Informationen

Übung mit simuliertem Busunfall

Geförderte Fortbildungsangebote

Das eigene Aus- und Fortbildungskonzept jedes Krankenhauses bildet die Grundlage für funktionierende Abläufe bei der Bewältigung von Katastrophen und Großschadensereignissen. Weitere Informationen

Üben für die kommende Waldbrandsaison

Gefahrenlagen und Katastrophenschutz

Übersichtsseite: Bei atomaren, biologischen, chemischen und anderen Gefahrenlagen sind Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner erforderlich. Weitere Informationen