Organisation in Berlin

Katastrophenschutzübung "Gamma 2017"

Die Berliner Krankenhäuser sind Teil der kritischen Infrastruktur. Sie müssen bei Gefahrenlagen jederzeit auf einen Massenanfall von Patientinnen und Patienten vorbereitet sein. Schutzkonzepte mit klaren Handlungsanweisungen sowie auf die Gefahrenlage ausgerichtete Katastrophenschutzübungen bereiten die Krankenhäuser auf die medizinische Versorgung kontaminierter und verletzter Personen im Katastrophenfall vor.

CBRN-Vorsorge in Berlin

CBRN-Gefahren sind Gefahren, die von chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Stoffen und Materialien ausgehen können. Glücklicherweise sind CBRN-Gefahrenlagen äußerst selten. Sind einzelne oder wenige Personen betroffen, werden diese in Krankenhäuser gebracht. Werden viele Menschen gleichzeitig kontaminiert, muss davon ausgegangen werden, dass sich die Betroffenen ohne Dekontamination am Schadensort in die Krankenhäuser begeben. Hier besteht die Gefahr einer Sekundärkontamination. Die CBRN-Vorsorge in Berlin ist so organisiert, dass die Behandlung kontaminierter Schwerverletzter sichergestellt ist und alle Krankenhäuser vor der Gefahr einer Sekundärkontamination geschützt werden. Das Berliner Modell mit Schutz- und Dekontaminationsstrategien, zentral organisierter Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie spezifischer Forschungsvorhaben und Kooperationen trägt dazu bei, die genannten Vorsorgeziele zu erreichen.

Das Berliner Modell

Bei der Katastrophenvorsorge in Berlin wird zwischen der Grundvorsorge und der Dekontamination Schwerverletzter unterschieden. Die Grundvorsorge soll alle Krankenhäuser auf kontaminierte Patientinnen und Patienten vorbereiten, die sich selbst vom Schadensort in die Krankenhäuser begeben. Die Schutzziele dieser Vorsorge sind:

  • Vermeidung einer weiteren Kontaminationsverschleppung
  • Schutz des Personals durch Schutzausrüstung
  • Erstversorgung und Dekontamination insbesondere von Selbsteinweiserinnen und Selbsteinweisern
  • Sicherung des Krankenhausbetriebs, Erhaltung vitaler Prozesse

Die Dekontamination von Schwerverletzten in Berlin soll schwerpunktmäßig in drei ausgewählten Kliniken erfolgen und die Grundvorsorge erweitern. Zu diesem Zweck wurde eine dreiteilige Dekoneinheit entwickelt, die eine effiziente Dekontamination vor allem liegender Patientinnen und Patienten ermöglichen soll. Eine Dekoneinheit besteht aus drei selbstaufblasbaren Zelten.

Aus- und Fortbildung

Anfang 2006 wurden in Berlin ärztliche Katastrophenschutzbeauftragte aller Aufnahmekrankenhäuser gemeinsam mit Leitenden Notärztinnen und Notärzten, Amtsärztinnen und Amtsärzten sowie Vertreterinnen und Vertretern von Hilfsorganisationen als Multiplikatoren fortgebildet, die ihre Erfahrungen wiederum an ihre Krankenhäuser und Institutionen weitergegeben haben. Darüber hinaus finden regelmäßig zentral organisierte Treffen zum Katastrophenschutz in Berlin statt, die die Möglichkeit bieten, bestehende Lösungen und neue Ideen zur Umsetzung zu diskutieren. Bei der praktischen Ausbildung hat sich die Zusammenarbeit mit den ortsansässigen CBRN-Diensten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und des Deutschen Roten Kreuzes bewährt, da dort bereits fachbezogenes Wissen vorhanden ist.

Schwerpunkte der Aus- und Fortbildung

  • Erkennung von CBRN-Gefährdungen
  • Durchführung von Sofortmaßnahmen
  • Ordnung von Raum-, Personal- und Zeitbedarf
  • Einleitung eines Informationsmanagements
  • Arbeitsschutz/Eigenschutz, insbesondere Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung
  • Vorbereitung und Durchführung der Dekontamination von Patientinnen, Patienten und Personal
  • erweiterte medizinische Maßnahmen im reinen Bereich
  • Nachbereitung eines Einsatzes

Notfallvorsorge im Krankenhaus

Die Notfallvorsorge im Krankenhaus umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die die Berliner Krankenhäuser und das Krankenhauspersonal auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Gefahrenlagen vorbereiten sollen. Die Organisation der Notfallvorsorge ist verbindlich geregelt. Dies gilt sowohl für die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, den Einsatzbehörden und weiteren Notfallorganisationen als auch für die Zuständigkeiten, Abläufe und den Umgang mit Notfallpatientinnen und -patienten im Gefahrenfall.

Aufnahmekrankenhäuser in Berlin

Die Berliner Krankenhäuser, die nach dem Krankenhausplan für die Notfallversorgung vorgesehen sind, werden als Aufnahmekrankenhäuser bezeichnet. Die Aufnahmekrankenhäuser sind in Notfallkrankenhäuser und Notfallzentren gegliedert. In Berlin gibt es derzeit 37 Aufnahmekrankenhäuser, von denen 31 als Notfallkrankenhäuser und sechs als Notfallzentren eingestuft sind.

Notfallkrankenhäuser

Notfallkrankenhäuser verfügen über eine Notaufnahme, die 24 Stunden am Tag dienstbereit ist. Neben den Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie müssen alle relevanten, nicht bettenführenden Fachabteilungen wie Anästhesiologie, Radiologie mit konventioneller Bildgebung und CT, Labordiagnostik und Blutdepot rund um die Uhr auf Notfallpatientinnen und -patienten eingestellt sein. Kliniken, die sich an der Notfallversorgung beteiligen, müssen einen psychiatrischen oder psychosomatischen Beratungsdienst für Ärztinnen und Ärzte vorhalten, wenn entsprechende Fachabteilungen nicht vorhanden sind.

Notfallzentren

Die beschriebenen Anforderungen gelten auch für Notfallzentren. Aufgrund des höheren Aufkommens an Patientinnen und Patienten, des Schweregrades der Notfälle und der interdisziplinären Kooperationen werden hier jedoch höhere Anforderungen an die personelle Ausstattung, die Stabilität der organisatorischen Abläufe und die Ausfallsicherheit gestellt.

Meldeverfahren für besondere Gefahrenlagen

Nach § 43 der Krankenhausverordnung unterrichten die Berliner Krankenhäuser die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung bei besonderen Gefahrenlagen, wenn durch externe oder interne Ereignisse der Betriebsablauf so gestört ist, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten gefährdet erscheint oder nicht mehr durchgeführt werden kann.

Während der Dienstzeit informiert die Klinik das zuständige Referat in der Senatsverwaltung. Außerhalb der Dienstzeiten informiert das Krankenhaus den Lagedienst der Berliner Feuerwehr oder der Polizei. Diese geben die Information weiter. Die Information muss unverzüglich nach Einleitung der Gefahrenabwehrmaßnahmen erfolgen.

Aufgaben der Krankenhauseinsatzleitung

Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Krankenhausalarmplanung hat ein Organisationsmodell mit Standards für die Alarm- und Einsatzplanung der Berliner Aufnahmekrankenhäuser erarbeitet, um eine einheitliche Basis für ein koordiniertes Handeln im Katastrophenfall zu schaffen und die Zusammenarbeit mit externen Beteiligten wie Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen zu erleichtern. Das Modell dient als Orientierungshilfe für die Aufnahmekrankenhäuser, gibt Hinweise auf zu berücksichtigende Aufgabenfelder und bietet Unterstützung beim Aufbau einer leistungsfähigen Krankenhauseinsatzleitung (KEL).

Führungskräftekennzeichnung in Berliner Krankenhäusern

Bei Großschadensereignissen und Übungen ist immer wieder zu beobachten, dass wichtige und entscheidende Funktions- und Führungskräfte nur schwer zu erkennen sind. Das ist aus zwei Gründen problematisch. Zum einen geht bei Ereignissen, die die Zusammenarbeit vieler Beteiligter erfordern, Zeit verloren, um die gewünschte Ansprechpartnerin oder den gewünschten Ansprechpartner zu finden. Zum anderen kommt es zu Irritationen, wenn gleiche Funktions- und Führungskräfte in verschiedenen Einrichtungen unterschiedlich gekennzeichnet sind.

Die Arbeitsgemeinschaft Krankenhausalarmplanung hat einen Vorschlag zur einheitlichen Kennzeichnung von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowie von Führungskräften in den Berliner Krankenhäusern erarbeitet, in dem sich auch die Anregungen anderer Einsatzkräfte, wie zum Beispiel der Berliner Feuerwehr, wiederfinden. Das vorgeschlagene Kennzeichnungssystem wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit nachdrücklich als einheitliches System für alle Berliner Aufnahmekrankenhäuser empfohlen.

Registrierung in den Krankenhäusern

Die Registrierung der eingelieferten Notfallpatientinnen und -patienten soll in den Aufnahmekrankenhäusern durch Eingabe der personenbezogenen Daten in das Onlineportal GSL.net erfolgen. GSL.net ist ein bundesweites Verfahren für Großschadensereignisse, in dem die Daten von Betroffenen erfasst werden können. Anhand der Daten in GSL.net kann die Personenauskunftsstelle (PASt) der Berliner Polizei Auskunft über betroffene Angehörige und deren Verbleib geben.

Da das Registrierungsverfahren über GSL.net für die Berliner Krankenhäuser noch angepasst wird, erfassen die Aufnahmekrankenhäuser die Daten der Notfallpatientinnen und -patienten eines Großschadensereignisses in der Liste “Registrierung für die Polizei” und übermitteln diese in einem maximalen Aktualisierungsabstand von 60 Minuten an die PASt oder den Lagedienst der örtlich zuständigen Polizeidirektion. Die Liste steht den Berliner Krankenhäusern im Katastrophenschutzportal DiDaKat als Download zur Verfügung.

Zur Verbesserung der Identifizierungsmöglichkeiten von Patientinnen, Patienten und Verstorbenen, deren Identität nicht oder nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, sind Kleidung, Schmuck und andere persönliche Gegenstände im Krankenhaus für die Polizei zu sichern.

Versorgung von Schwerbrandverletzten

Die Vermittlung von Schwerbrandverletzten erfolgt in Berlin ausschließlich über die Rettungsleitstelle der Berliner Feuerwehr. Die Leitstelle informiert die anfragende Einrichtung über freie Betten und organisiert den Transport zum Zielort. Auch bei Verlegungen in Zentren für Brandverletzte anderer Bundesländer bestellt die Rettungsleitstelle das erforderliche Luftfahrzeug und organisiert den Weitertransport in das geeignete Krankenhaus am Zielflughafen. Zentrum für Schwerbrandverletzte in Berlin ist das Unfallkrankenhaus Berlin.

Weiterführende Informationen

Kurs zur Terror- und Katastrophen-Chirurgie

Grundlagen

Die Grundlagen der Krankenhausalarmplanung sind in allen Bundesländern in den Katastrophenschutzgesetzen oder in den Krankenhausgesetzen festgeschrieben. Sie bilden die Basis für die Erstellung von Einsatz- und Alarmierungsplänen. Weitere Informationen

Landesübung der Landespolizei

Zusammenarbeit der Behörden

Bei CBRN-Gefahrenlagen ist eine übergreifende Zusammenarbeit aller Behörden und Organisationen erforderlich, um eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen. Weitere Informationen

Üben für die kommende Waldbrandsaison

Gefahrenlagen und Katastrophenschutz

Übersichtsseite: Bei atomaren, biologischen, chemischen und anderen Gefahrenlagen sind Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner erforderlich. Weitere Informationen