Justizminister fordern Umbenennung des "Palandt"
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Die Justizsenatoren und Justizminister der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin fordern die Umbenennung des Standardkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch „Palandt“. Bei dem Namensgeber handelt es sich um einen führenden Juristen des Dritten Reiches: Otto Palandt.
Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen, Thüringens Justizminister Dieter Lauinger und Berlins Justizsenator Dr. Dirk Behrendt unterzeichneten eine Erklärung, in der sie den Beck-Verlag auffordern, den Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch umzubenennen. Berlins Justizsenator Dr. Dirk Behrendt erklärt hierzu: „Wir haben den Palandt in Berlin als Hilfsmittel für das zweite Staatsexamen zugelassen. Damit steht der Beck-Verlag in der Verantwortung. Ich erwarte daher von dem Verlag, dass er seiner Verantwortung gerecht wird und den Kommentar umbenennt.“
Im Mai 1933 trat Otto Palandt der NSDAP bei. Ab Juni 1933 war er Vizepräsident und seit Dezember 1933 Präsident des Preußischen Landesprüfungsamtes. 1934 wurde Otto Palandt von Roland Freisler, dem späteren Präsidenten des Volksgerichtshofes, zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamts und Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium ernannt. Otto Palandt zählte damit zu den einflussreichsten Juristen des Dritten Reichs.
Das unterzeichnete Papier finden Sie hier.
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