Start des Fonds für Sicherheitsmaßnahmen für Opfer politisch-extremistischer Gewalt

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 24.07.2020

Ab sofort können Betroffene von politisch-extremistischer Gewalt im Rahmen des Opferschutzes Anträge zur Unterstützung für Sicherheitsmaßnahmen stellen.

Vorfälle von politisch-extremistischer Gewalt und Bedrohung – auch über Berlin hinaus – sind keine Seltenheit. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat daher im aktuellen Haushalt einen entsprechenden Fonds zur Unterstützung von Betroffenen eingerichtet und für die Haushaltsjahre 2020/2021 vier bzw. fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport angesiedelte Landeskommission Berlin gegen Gewalt übernimmt die organisatorische und inhaltliche Bearbeitung des Unterstützungsfonds.

Berlins Innensenator Andreas Geisel sagt zum Start: „Der Fonds ist ein wichtiger Schritt und zugleich Zeichen für Betroffene politisch-extremistischer Gewalt: Wir lassen sie nicht allein. Der Staat bietet hier Schutz und Hilfe. Vieles beginnt mit Hass in Worten. Bis zu einer Tat ist es dann meist nicht mehr weit. Für diese Opfer wollen wir da sein. Unsere Gesellschaft ist nur stark, wenn wir alle zusammenstehen; und noch stärker durch Offenheit, Toleranz und Vielfalt. Die Hilfs- und Unterstützungsleistungen bedeuten für mich eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Es ist gut, dass das erste Geld in Kürze fließen kann.“

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