Zentrale Revision zur Korruptionsbekämpfung (ZRK)

Hand lehnt angebotenen Geldbetrag ab
  • Die ZRK ist zuständig für Aufgaben der Korruptionsprävention und -bekämpfung im Bezirksamt Treptow-Köpenick.
  • Bei konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkten für einen Korruptionsverdacht im Bezirksamt ist die ZRK Ansprechpartner für Beschäftigte und für Bürgerinnen und Bürger.
  • Zum Zweck der Herstellung von Transparenz bei Zuwendungen Privater an das Bezirksamt führt die ZRK das zentrale Zuwendungsregister – insbesondere zu Spenden- und Sponsoringleistungen – und erstellt hieraus den jährlichen Zuwendungsbericht.
Spenden

Zuwendungsberichte

Hier finden Sie die jährlichen Zuwendungsberichte des Bezirksamtes. Weitere Informationen

Korruption

Weitere Themenbereiche zu Korruptionsbekämpfung und -prävention

  • Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung
    Der Vertrauensanwalt Fabian Tietz steht sowohl Beschäftigten der Verwaltung als auch Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner bei Hinweisen auf Korruption zur Verfügung, auf Wunsch auch anonym. Weitere Informationen* Link zum Vertrauensanwalt
  • Anonyme Hinweisgeberstelle Korruption
    Das LKA betreibt ein webbasiertes Hinweisgebersystem, das sich in erster Linie an Insider in Behörden und anderen Institutionen richtet, die Hinweise auf Korruptionskriminalität geben wollen, ohne ihre Identität zu offenbaren.
    Weitere Informationen* Link zum LKA
  • Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin
    Die Zentralstelle ist Ansprechpartner in allen Fragen der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption. Weitere Informationen* Link zur Zentralstelle Korruptionsbekämpfung
  • Transparency International Deutschland e.V.
    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. analysiert zur Stärkung der Korruptionsbekämpfung mögliche Risikofelder und setzt sich für Veränderungen rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen ein.
    Weitere Informationen* Link zu transparency international

Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden.
Als interne Meldestelle nimmt die Zentrale Revision zur Korruptionsbekämpfung bis zur Einrichtung eines Meldekanals für das Land Berlin Hinweise i.S. des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) unter den auf dieser Seite angegebenen Kontaktdaten entgegen. Außerdem ist unter der Rufnummer (030) 90297-4882 ein Anrufbeantworter geschaltet.
Meldungen können auch an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz gerichtet werden https://www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle.html?nn=13736 .
Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle (§ 12) oder eine externe Meldestelle (§§ 19 bis 24) wenden, s. § 7 Abs. 1 Satz 1 HinSchG.

  • Hinweisgeberschutzgesetz - Informationen zur Datenverarbeitung

    PDF-Dokument (637.9 kB)