Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden.
Als interne Meldestelle nimmt die Zentrale Revision zur Korruptionsbekämpfung bis zur Einrichtung eines Meldekanals für das Land Berlin Hinweise i.S. des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) unter den auf dieser Seite angegebenen Kontaktdaten entgegen. Außerdem ist unter der Rufnummer (030) 90297-4882 ein Anrufbeantworter geschaltet.
Meldungen können auch an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz gerichtet werden https://www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle.html?nn=13736 .
Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können wählen, ob sie sich an eine interne Meldestelle (§ 12) oder eine externe Meldestelle (§§ 19 bis 24) wenden, s. § 7 Abs. 1 Satz 1 HinSchG.