Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und Selbständige

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Wirtschaftshilfe in Corona-Krise

Der Schutz der Bevölkerung hat für den Berliner Senat oberste Priorität. Deswegen hat der Senat eine Vielzahl an Auflagen erlassen.

Die momentane Situation verlangt von uns allen sehr viel ab und mit der Ausbreitung des Coronavirus sind absehbar erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auch für Unternehmen im Bezirk Treptow-Köpenick zu erwarten.
Dies betrifft nicht nur die Absage von Veranstaltungen oder die rückläufige Nachfrage in Tourismus und Gastronomie, die temporäre Schliessung von Einzelhandel sondern ebenso die Unterbrechung von Lieferketten oder auch den Umgang mit Krankmeldungen und Quarantänen von Mitarbeiter*innen.
Die aktuelle Situation stellt viele Unternehmen vor sehr große Herausforderungen.

Wir wollen als Bezirk verhindern, dass durch die Corona-Krise Unternehmen im Berliner Südosten in Schieflage oder gar in die Insolvenz geraten und Arbeitsplätze verloren gehen.

Daher finden Sie auf den folgenden Seiten von visit Berlin, des Berliner Senats und der Bundesregierung aktuelle Informationen und Hinweise zu Möglichkeiten wirtschaftlicher Hilfe und Unterstützung, die lokale Unternehmen in der jetzigen Situation in Anspruch nehmen können. Dort finden Sie zudem Telefon-Hotlines, die Sie (falls nötig) zur Einholung von Auskünften kontaktieren können.

Die Seiten werden laufend aktualisiert und den neusten Gegebenheiten angepasst. Sobald neue Informationen bekannt werden, werden wir diese hier veröffentlichen bzw. verlinken. Um die Einheitlichkeit und Korrektheit der Auskünfte zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich bei Anfragen direkt an die auf den verlinkten Seiten aufgeführten Ansprechpartner und Hotlines zu wenden.

Außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben die Förderkonditionen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) veröffentlicht. Antragsberechtigt sind auch kommunale
Unternehmen, die von der Schließung betroffen sind, wie z. B. in besonderem Maße die Kultur- und Veranstaltungseinrichtungen.

Informationen zu den Förderbedingungen können Sie auf den Internetseiten des BMWi und BMF sowie Details in einer FAQ-Übersicht nachlesen.

Neue Konditionen für die Gewährung von Überbrückungshilfen (Überbrückungshilfe II)

Das BMWI hat am 21. Oktober 2020 neue Konditionen für die Gewährung von Überbrückungshilfen für den Zeitraum bis Ende Dezember 2020 veröffentlicht (Überbrückungshilfe
II). Damit soll Soloselbstständigen, Freiberuflern sowie Klein- und mittelständischen Unternehmen die Inanspruchnahme von Überbrückungshilfen erleichtert werden. Die Schwellen für die Inanspruchnahme werden abgesenkt und Fördersätze sowie die Personalkostenpauschale erhöht. Anträge auf Überbrückungshilfen können über die bekannte Antragsplattform gestellt werden.

Ehrenamts- und Vereinshilfen - Zuschuss

Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind, können Zuschüsse bis zu 20.000 EUR als Soforthilfe erhalten.

Die Antragstellung ist gestartet:

  • für gemeinnützige, steuerbegünstigte Organisationen und Vereine
  • Zuschüsse bis zu 20.000 EUR

Coronahilfen für Start-ups - Wagnis- und Nachrangkapital

Das Land Berlin unterstützt gemeinsam mit dem Bund Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Berlin, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Die Mittel in Höhe von maximal 800.000 EUR je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe werden je nach Einzelfall über einen von drei Finanzierungswegen vergeben.

Die Antragstellung ist gestartet:

  • für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen in Berlin
  • Mittel werden durch die IBB Ventures oder durch private Risikokapitalgeber vergeben
  • Berlin Mezzanine (3. Baustein) startet ab sofort

Soforthilfe Gewerbemieten - Zuschuss

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen des Berliner Mittelstandes mit über 10 und bis zu 249 Beschäftigten können Zuschüsse in Höhe von 50% ihrer gewerblichen Mieten bzw. Pachten für die Monate April und Mai 2020 beantragen.

Die Antragstellung ist gestartet:

  • für Unternehmen des Berliner Mittelstandes mit über 10 und bis zu 249 Beschäftigten
  • Zuschüsse in Höhe von 50% der gewerblichen Mieten bzw. Pachten für die Monate April und Mai 2020, max. jedoch 10.000 EUR pro Objekt

Unterstützung von Ausbildungsunternehmen

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) die ihr Ausbildungsplatzangebot im Jahre 2020 gegenüber den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro. Sie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.

Unternehmen, die ihr Ausbildungsangebot erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.

Weitere Informationen zur Antragstellung erfolgen in Kürze.

Schutzschirm für den Berliner Mittelstand (auch Gastronomie / Hotellerie / Tourismus) - Anträge sind bis voraussichtlich 31.12.2020 möglich

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen des Mittelstandes mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten, die keinen Zugang zu Krediten der KfW oder anderen Bundesprogrammen haben, können online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Zuschüsse beantragen.

  1. Im Mittelpunkt der Förderung steht der KfW-Schnellkredit, der vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Soweit dieser in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 % zu beantragen, der nach 15 Monaten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ausgezahlt werden kann.
  2. Soweit der KfW-Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, kann alternativ zum Tilgungszuschuss eine Soforthilfe bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Sie orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate (für die Bereiche Gastronomie / Hotellerie / Tourismus den erwarteten Liquiditätsbedarf bis Ende des Jahres). In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe auch über 25.000 Euro beantragt werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,
  • welche nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden
  • mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent)
  • mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und
  • die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.

Soforthilfe V - Tilgungszuschuss für KMU

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten können Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 oder nachrangig Soforthilfezuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen.

Die Antragstellung für den Tilgungszuschuss ist geöffnet:

  • für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten
  • Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 bis zu 20% der Darlehenssumme

Soforthilfe IV 2.0 - Zuschuss Kultur- und Medienunternehmen

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden.

Die Antragstellung für die Soforthilfe IV 2.0 ist seit Freitag, 04.09.2020, nicht mehr möglich.

Checkliste und Orientierungshilfe für Unternehmen

Als eine Orientierungshilfe für Ihre jeweiligen Fragestellungen empfehlen wir folgendes Vorgehen:

Bitte beachten Sie die Checkliste Sonderfall Corona zur Vorbereitung Ihres Gespräches mit den Banken.

1. Hausbank kontaktieren
Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen.

2. Bürgschaftsbank kontaktieren
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden.

3. Kurzarbeit beantragen
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.

4. Steuerstundung verhandeln
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung über die Möglichkeit von Steuerstundungen oder/und den Verzicht auf steuerliche Vorauszahlungen.

5. Liquiditätshilfe Sonderfall Corona
Mit den Liquiditätshilfen Berlin richtet sich die Investitionsbank Berlin (IBB) an wirtschaftlich gesunde Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Wir öffnen das Darlehensprogramm für weitere von der Corona-Epidemie betroffene Branchen.

6. Prüfen, ob eine Entschädigung nach §56ff Infektionsschutzgesetz besteht.
(Siehe auch die Informationen der Senatsverwaltung für Finanzen)

7. Mögliche Unterstützungen in der Förderdatenbank des Bundes prüfen.

Checkliste und Orientierungshilfe für freiberuflich und selbständig Tätige

Sollten Sie sich als Freiberufler*in und Selbstständige in einer Notlage befinden, nutzen Sie bitte die verschiedenen Möglichkeiten, Leistungen zur Existenzsicherung zu beantragen.

Im Prinzip gelten für Selbstständige nicht grundlegend andere Regeln als für Unternehmen. Die richtigen Schritte sind:

  1. Infektionsschutzgesetz: In Quarantänefällen besteht für Selbstständige Ersatzanspruch nach § 56ff Infektionsschutzgesetz . Die Entschädigung kann bis zu drei Monate nach der Einstellung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt beantragt werden.
    (Siehe auch die Informationen der Senatsverwaltung für Finanzen)
  2. Hausbank: Selbstständige sollten mit ihrer Hausbank in Kontakt treten. Über diese kann auch die im Bund beschlossene ausgeweitete Liquiditätshilfe der KfW abgerufen werden.
  3. Steuerlast reduzieren: Finanzämter werden angewiesen, Steuern zu stunden um Liquidität bei Selbstständigen und Unternehmen zu belassen. Steuervorauszahlungen können außerdem unbürokratisch reduziert werden. Bis zum Ende des Jahres verzichten Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Bezug zur Corona-Pandemie besteht.
  4. Grundsicherung für Selbstständige: Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Dabei gilt anders als beim ALG II keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat zugesagt, unbürokratisch Anträge etwa auch per Telefon entgegen zu nehmen.
    Alle notwendigen Formulare finden Sie vorab unter folgendem Link der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos
    Nutzen Sie auch den angebotenen e-Service der Arbeitsagentur.

Eine Aufnahme von Selbstständigen in die Regelungen zur Kurzarbeit wird aktuell vom Bund geprüft.
Der Bund erarbeitet darüber hinaus einen Notfallfonds, der sich auch an Selbstständige richtet. Details werden zeitnah vom Bund veröffentlicht

start-up symbol

2 Milliarden Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups

Mit dem 2 Milliarden Euro Corona-Maßnahmenpaket vom Bund sollen gezielt Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell adressiert werden. Weitere Informationen

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Unterstützungsplan für Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe sind in der aktuellen Corona-Krise oft besonders hart und zum Teil existenziell betroffen. Mit einem 5-Punkte-Maßnahmenpaket werden den Inklusionsbetrieben eine Reihe von praktischen Hilfen wie z.B. Soforthilfe von monatlich 500€ je schwerbehindertem Arbeitnehmenden gewährt. Weitere Informationen

Abstrakte Figur wehrt mit der Hand Krankheitserreger ab

Corona-Hilfe - Entschädigungen

Für von der Krise besonders Betroffene, können Entschädigungen nach § 56ff Infektionsschutzgesetz bis zu drei Monate nach der Einstellung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt beantragt werden. Weitere Informationen

Euro-Münzen liegen auf einem Alg-II-Antrag

Corona-Virus: Grundsicherung für Selbständige

Als Selbstständige*r sind Sie von der Krise möglicherweise besonders betroffen. Um für sich und die eigene Familie den Lebensunterhalt sicherzustellen, kann erleichtert Grundsicherung beantragt werden. Weitere Informationen

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Förderung: Beratung für Corona-betroffene Unternehmen

Ab sofort können von Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbständige oder Freiberufler*innen einen Antrag für betriebswirtschaftliche Beratungen bis zu einem Wert von 4.000,00 € beim BAFA stellen. Der Eigenanteil entfällt. Weitere Informationen

Wichtige Informationsseiten und Kontakte

Weitere allgemeine Informationen:

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Sie sollen Unternehmen als eine erste Hilfestellung dienen und sensibilisieren. Die Antworten auf die Fragen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen.
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