Für die Versorgung von Menschen mit seelischen Behinderungen (Abhängigkeitserkrankungen) stellt die regionale psychiatrische Versorgungsverpflichtung die Grundlage dar. Die Hilfeleistungen orientieren sich am jeweiligen konkreten individuellen Hilfebedarf der seelische behinderten Menschen. Die Verbesserung der persönlichen Lebenssituation suchtkranker Menschen bestimmen das Handeln der Versorgungsbeteiligten.
Der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe berücksichtigt die Aufrechterhaltung natürlicher Lebensbezüge sowie die Erhaltung und Erweiterung persönlicher Stärken und der Selbstbestimmung. Zudem sind bei Vergabe von Hilfen immer die Hilfeformen vorzuziehen, die dem “Normalitätsprinzip” entsprechen bzw. nahekommen.
Grundlage für die Hilfegewährung ist der individuelle Hilfebedarf der Menschen. Die Wünsche der Betroffenen werden gewürdigt. Bei der Feststellung des Hilfebedarfes und Umsetzung der Hilfegewährung bzw. auch bei der Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes sind die seelisch behinderten Menschen grundsätzlich zu beteiligen. Dies beinhaltet auch, bei Vorhandensein, die Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Angeboten.
Das SGS steuert das Angebot und die Umsetzung der Hilfen durch fachliche Empfehlungen. Gegenstand dieser Empfehlungen sind folgende Maßnahmen der Eingliederungshilfe (§ 54 SGB XII) für seelisch behinderte Menschen:
- Therapeutisch Betreutes Einzelwohnen
- Therapeutisch betreute Wohngemeinschaften
- Therapeutisch betreute Tagesstätten
- Therapeutisch betreute Heime
- Verbund therapeutisch betreutes Wohnen
Das SGS ist vorrangig für betroffene Menschen zuständig, die ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Treptow-Köpenick haben. Hilfeersuchen von Bürgerinnen und Bürgern anderer Bezirke werden unter Berücksichtigung freier Kapazitäten der Leistungserbringer geprüft.
Das SGS tagt monatlich – dienstags – 13.00 Uhr.