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Die QPK ist ein Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und fungieren als Stabsstelle der für Gesundheit zuständigen Stadträtin oder des Stadtrats. Sie stellt somit eine eigenständige Organisationseinheit im Bezirk dar und übernimmt Aufgaben aus § 1 des GesundheitsDienstGesetzes (GDG). Hinsichtlich dessen wird die QPK in fünf Funktionsbereiche aufgeteilt und nimmt entsprechende Aufgaben in diesen Bereichen wahr:
• Gesundheitsberichtserstattung
• Gesundheitsplanung
• Psychiatriekoordination
• Suchthilfekoordination & Suchtprävention
• Gesundheitsförderung & Prävention

Zusätzlich zu den fünf Funktionsbereichen werden weitere bezirksspezifische Schwerpunkte gesetzt, wie die Gesundheitsförderung von älteren Menschen oder die Erstellung von Hitzeschutzkonzepten und Entwicklung von entsprechenden Anpassungsmaßnahmen.

Zentrale Aufgaben der QPK in Bezug auf Gesundheit sind:
• Stärkung der Gesundheitsplanung und -förderung im Bezirk
• Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit im Bezirk
• Steuerung bezirklicher, gesundheitsförderlicher und psychosozialer Strukturen sowie Versorgung
• Einwerben und zielorientiertes Einsetzen von Fördermitteln für die Gesundheitsförderung und psychosoziale Versorgung
• Bindeglied/Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft
• Wissenschaftsbasierte Beratung der bezirklichen, politischen Vertretungen und bezirklichen Verwaltung
• Öffentlichkeitsarbeit