(1) Der Jugendhilfeausschuss erwartet eine Unterrichtung über die laufenden Geschäfte der Verwaltung, insbesondere gilt dies, wenn diese den üblichen Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung überschreiten. Genaueres legt der Jugendhilfeausschuss durch Beschluss fest.
(2) Die Verwaltung des Jugendamtes soll einen aktuellen Überblick zur Jugendhilfe im Bezirk Treptow-Köpenick geben und Informationen aus Gremien des Landes Berlin übermitteln, sofern diese Angelegenheiten die Jugendhilfe betreffen, sowie zur Anerkennung freier Träger berichten.
(3) Die Verwaltung des Jugendamtes benennt in einer Zusammenstellung gegenüber den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zu Beginn einer Legislaturperiode (ggfs. elektronisch oder mit Hilfe eines Links) die wesentlichen geltenden jugendhilferechtlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (Bundes- und Landesrecht). Soweit die Verwaltung des Jugendamtes (z.B. über den Rat der Bürgermeister) an Änderungsverfahren zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften beteiligt ist, wird der Jugendhilfeausschuss zeitnah in geeigneter Form informiert
(4) Die Verwaltung des Jugendamtes soll dem Jugendhilfeausschuss Stellungnahmen zu bedeutsamen Bauvorhaben zur Verfügung stellen.
(5) Die Verwaltung des Jugendamtes bittet die für Spielplätze zuständige Abteilung um einen jährlichen Sachstandsbericht zum Zustand der Spielplätze und legt sie dem Jugendhilfeausschuss vor.