Projekt: Landschaftsplan XVI-L 3 Unteres Wuhletal

Projektsteckbrief-Landschaftsplan XVI-L 3 Unteres Wuhletal

Der Landschaftsplan (L-Plan) ist ein Instrument der Landschaftsplanung, der die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im Landschaftsprogramm einschließlich des Artenschutzprogramms Berlin enthalten sind, für die örtliche Ebene konkretisiert und den näheren lokalen Erfordernissen und Maßnahmen anpasst. Die rechtliche Grundlage bildet das Berliner Naturschutzgesetz i.V.m dem Bundesnaturschutzgesetz. Ziel der Planung ist es, Leben und Gesundheit des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Hierzu werden die konkretisierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für einen festgelegten Geltungsbereich dargestellt und gem. § 11 Abs.2 BNatSchG begründet. Durch die Landschaftsplanverfahren ist es möglich, das gesamte Spektrum der Forderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und öffentlich zu diskutieren. Vorab wird eine Bestandsaufnahme und -analyse durchgeführt, deren Bewertung dann in die Zielsetzung des L-Plans einfließt und die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert. Die Aufstellung und Festsetzung eines L-Plans erfolgt unter Beteiligung der Bürger*innen und der anerkannten Naturschutzverbände. Zum Abschluss des durchzuführenden Verfahrens wird der L-Plan als Rechtsverordnung – wie ein Bebauungsplan – festgesetzt. Das Instrumentenspektrum der Landschaftspläne reicht von baulichen Maßnahmen über Verpflichtungen zum Erhalt und zur Nachpflanzung von Vegetationsbeständen zur Sicherung von Biodiversität und Biotopverbund bis hin zur Sicherung der Erlebbarkeit landschaftlicher Reliefstrukturen (Wuhletal) und der Erholungsnutzung. Darüber hinaus kann er zur Vorbereitung landschaftsplanerischer Entwicklungen und Maßnahmen im urbanen Raum dienen.

  • Projektsteckbrief-Landschaftsplan XVI-L 3 Unteres Wuhletal

    PDF-Dokument (295.1 kB)

  • Projektbeginn:
    1991

    Daten und Fakten:
    -

  • Projektende:
    April 2012 Festsetzung
    Umsetzung permanent

    Stand der Umsetzung (nächster Meilenstein):
    Für den Talraum der Wuhle wurde von der Bezirksgrenze nach Marzahn-Hellersdorf bis zur Mündung in die Spree der L-Plan XVI-L-3 festgesetzt. Der Plan betrifft im Ortsteil Köpenick die Bereiche Dammvorstadt und Köpenick Nord. Es werden Maßnahmen und Ziele festgesetzt, welche die vorhandenen Qualitäten des Wuhletals und seiner angrenzenden Freiräume sichern, in ihren Funktionen stärken und entwickeln sowie das Landschaftsbild aufwerten. Durch die Sicherung der vorhandenen Grünflächen und ein durchgängiges Wegenetz entlang der Wuhle wird weiteren Landschaftsschäden entgegenwirkt. Außerdem werden die Biotopeigenschaften der Freiräume durch gezielte Pflegemaßnahmen aufgewertet und gesichert.

  • Kontakt:
    Stadtplanung:
    Frau Langen, Tel.: (030) 90297–2626

    Bewertung der Zielstellung nach Abschluss:
    Im L-Plan werden Maßnahmen definiert, die zu erledigen oder zu dulden sind. Er ist qualitativer Natur und insbesondere für die Klimaanpassung von Relevanz.