- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (§§13, 14 BNatSchG)
- Sicherung grüne Infrastruktur
- Sicherung Niederschlagsentwässerung
- Sicherung Kaltluftschneisen
Projekt: alle Bebauungsplanverfahren
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Projektsteckbrief - Alle Bebauungsplanverfahren
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Projektbeginn:
fortwährendDaten und Fakten:
17 B-Pläne mit „Klimafestsetzungen“ im Verfahren -
Projektende (geplant):
Festsetzung des BebauungsplanesStand der Umsetzung (nächster Meilenstein):
B-Pläne werden von der Gemeinde beschlossen und treffen rechtsverbindliche Festsetzungen für jede Person. Diese Festsetzungen werden in einem rechtlich geregelten Verfahren mit anderen Belangen abgewogen. Im Sinne des Klimaschutzes wird versucht, die Eingriffe in Natur und Landschaft (Flächenverbrauch) zu minimieren, zu recyceln bzw. auszugleichen sowie grüne Infrastrukturen und deren Funktionen (Kaltluftschneisen) zu sichern. Es erfolgen konkrete Aussagen z.B. zur Qualität und Quantität von Pflanzungen, zu Dach- und Fassadenbegrünungen etc. Eine Versickerung der Niederschläge erfolgt auf Grundlage §5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BreWa-BE). -
Kontakt:
Stadtplanung:
Frau Fink, Tel.: (030) 90297–2266Bewertung der Zielstellung nach Abschluss:
Anforderungen des Klimaschutzes sind nur unzureichend im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Es ist ein gleichrangiger Belang unter vielen anderen und steht damit in direkter Konkurrenz zu anderen Nutzungsansprüchen. Festsetzungen im B-Plan sind städtebaulich zu begründen. Das BauGB sieht eine Umwelt- jedoch keine Klimaprüfung vor.
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift
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12414 Berlin
Dienstgebäude
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Tel.: (030) 90297-0