Projekt: alle Baugenehmigungsverfahren

Das Bezirksamt informiert Bauherrenschaften einschlägiger Vorhaben über Dachbegrünung und Photovoltaik. Für Bauherrenschaften spielt die Finanzierung eine zentrale Rolle. So wird hier insbesondere auf Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht. Der Eingang der Bauantragsunterlagen wird den antragstellenden Personen regelmäßig bestätigt. Im Zusammenhang mit dieser Bestätigung wird – sofern für das jeweilige Vorhaben relevant – ein Informationsblatt weitergereicht. Damit weist die Behörde die Antragstellenden auf das Programm „GründachPLUS“ hin. Für Fragen hierzu stehen die Mitarbeitenden der Bau- und Wohnungsaufsicht zur Verfügung. Auch auf den Informationsflyern sind Kontaktdaten angegeben.

  • Projektsteckbrief-Alle Baugenehmigungsverfahren

    PDF-Dokument (132.0 kB)

  • Projektbeginn:
    fortlaufend

    Daten und Fakten:
    -

  • Projektende (geplant):
    Baugenehmigung

    Stand der Umsetzung (nächster Meilenstein):
    Die aktuelle Novelle der Bauordnung Berlin enthält viele Klima- und Umweltschutzmaßnahmen. Das Baurecht gilt nur für Neubau und wesentliche Umbauten und hat keine Anwendung auf Regelungen im Bestand. Die Zulassung eines Vorhabens kann mit dem Verweis auf den Klimaschutz i.d.R. nicht versagt werden. Erschwerend ist, dass lediglich eine Stichprobenkontrolle von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Solargesetz vorgesehen ist. Informationen (Auflagen) zum GEG sollen den Baugenehmigungen beigefügt werden. Dies könnte verpflichtend geregelt werden. Vorhaben der öffentlichen Hand haben bei Neubau und Sanierung gem. §4 GEG eine Vorbildwirkung beim Klimaschutz, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen (§13 (2) KSG). Hier besteht noch Potenzial. Seit dem 01.01.2023 ist das Solargesetz in Kraft, welches die Erzeugung regenerativer Energien unterstützt.

  • Kontakte:
    Bau- und Wohnungsaufsicht:

    Frau Dreimann, Tel.: (030) 90297–2292
    Frau Borowski, Tel.: (030) 90297–2338

    Bewertung der Zielstellung nach Abschluss:
    Das Baurecht ermöglicht keinen direkten Zugriff auf Baumaßnahmen, um CO 2 -sparende und klimaschutzrechtliche Belange umzusetzen. Somit besteht lediglich die indirekte Einflussnahme durch Beratung bezüglich der technischen Möglichkeiten und dessen Förderung. Zusätzliche Probleme bereiten die Interessengegensätze zwischen Klima- und Denkmalschutz. Hier wird in Kürze ein Leitfaden erscheinen.