Geflüchtete aus der Ukraine wechseln ins SGBII/XII
Pressemitteilung von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 01.06.2022
Ab dem 1. Juni hat die Zuständigkeit für Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine von den Sozialämtern auf die Jobcenter gewechselt. Dies bedeutet für die Geflüchteten höhere Leistungen und Zugang zu den Vermittlungsangeboten der Jobcenter. Allerdings kommen im Zuge der späten, aber strengen, Vorgaben des Bundes auf viele Geflüchtete neue Termine zu. Dabei sind drei Gruppen zu unterscheiden. Eine schematische Darstellung finden Sie dieser Pressemitteilung beigefügt:
Gruppe 1:
Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits einen Termin beim Landesamt für Einwanderung (LEA) hatten und einen Aufenthaltstitel für Berlin haben, wechseln sofort den Rechtskreis und können Leistungen beim Jobcenter beantragen. Wenn noch keine erkennungsdienstliche (ED) Behandlung durchgeführt wurde, müssen sie diese lediglich bis zum 31.10.2022 nachholen. Termine dafür werden ihnen dafür zugesandt, die Betroffenen müssen dafür nichts unternehmen.
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Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit
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