Neues und vereinfachtes Verfahren für den berlinpass ab Juli 2022 - Ausgabe künftig ohne Termin und persönliche Vorsprache

Pressemitteilung vom 05.10.2021 der Regierende Bürgermeister Senatskanzlei

Aus der Sitzung des Senats am 5. Oktober 2021:
Ab 1. Juli 2022 wird es den berlinpass in der aktuellen Form nicht mehr geben. Vielmehr erhalten leistungsberechtigte Personen automatisch nach Bewilligung ihrer Leistungen von der Leistungsstelle einen Berechtigungsnachweis übersandt. Eine Vorsprache beim Bürgeramt oder der Leistungsstelle ist dann nicht erforderlich. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales beschlossen.

Mit diesem Berechtigungsnachweis können die Menschen wie gewohnt die Angebote für Kultur, Bildung, Sport und Freizeit nutzen. Für das Berlin-Ticket S muss der Berechtigungsnachweis nebst einem Passfoto und einem Ausweisdokument bei der BVG eingereicht werden. Die BVG stellt daraufhin eine Trägerkarte im BVG-Layout aus. Zusammen mit der Trägerkarte kann dann wie bisher das Berlin-Ticket S als Papierticket oder Handyticket genutzt werden. Die Trägerkarte dient somit als Nachweis gegenüber den Verkehrsbetrieben, dass die Person zur Nutzung des Berlin-Ticket S berechtigt ist

Kontakt:
Sprecher der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
E-Mail: pressestelle@senias.berlin.de