Bestimmte Lebensumstände führen manchmal dazu, dass ausbildungswillige junge Menschen eine Berufsausbildung nur in Teilzeit absolvieren können.
Teilzeitausbildung – eine Investition, die sich lohnt für:- junge Menschen, die bereits eine Ausbildung begonnen haben, diese aufgrund von Elternschaft bzw. Pflegetätigkeit unterbrochen haben und den
Wiedereinstieg planen - junge Menschen, die noch keine Ausbildung begonnen haben, also während oder nach der Schule Eltern wurden bzw. in Pflege eingebunden sind
- Betriebe, die sich für eine Teilzeit-Ausbildung öffnen möchten
- Betrieb und Auszubildende einigen sich auf eine Stundenzahl zwischen 20 und 30 Wochenstunden
- die Vertragspartner sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden (z.B. Vormittag, Nachmitttag, Abend, Arbeitszeitkonto)
- dem Ausbildungsvertrag wird ein Zusatz beigefügt, in dem die Teilzeit-Vereinbarung schriftlich fixiert wird
- die Berufsschule sollte über das gewählte Modell informiert werden
- der Berufsschulunterricht findet zur regulären Unterrichtszeit statt
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Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit
Die Arbeitszeit, einschließlich des Berufsschulunterrichts, beträgt mindestens 25 Wochenstunden. (Regelfall) -
Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit
Die Arbeitszeit, einschließlich des Berufsschulunterrichts, beträgt mindestens 20 Wochenstunden. (Einzelfallregelung)
Bei beiden Modellen ist die wöchentliche Arbeitszeit reduziert.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der vereinbarten Arbeitszeit.
Rechtsgrundlage
§ 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
www.gesetze-im-internet.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.teilzeitberufsausbildung.de
- Ihr Betrieb wird weniger stark finanziell belastet, da sich durch eine reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit die monatliche Vergütung entsprechend verringert
- Betriebe, die bereits in Teilzeit ausbilden, bestätigen eine weitaus höhere Motivation und Zuverlässigkeit ihrer Auszubildenden
- Sie können die Auszubildenden zeitlich passend zu Ihrer Betriebsstruktur einsetzen.
Wann die Auszubildenden ihre Ausbildungszeit ableisten, sprechen Sie individuell miteinander ab. - Ein Ausbildungsverhältnis, das wegen Eltern- oder Pflegezeit unterbrochen wurde, kann in Teilzeit fortgesetzt werden. Gut ausgebildete Fachkräfte und bereits geleistete Investitionen bleiben Ihnen erhalten.
- Familienfreundlichkeit ist ein klarer Wettbewerbsvorteil
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Handwerkskammer des Saarlandes
Stefan Emser, Telefon: 0681/5809-0
E-Mail: ausbildung@hwk-saarland.de -
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Michael Meter, Telefon: 0681/9520-0
E-Mail: michael.meter@saarland.ihk.de -
Agentur für Arbeit Saarland
Arbeitgeber-Service: 01801/664466
Arbeitnehmer-Service: 01801/555111
(Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
E-Mail: saarbruecken.bca@arbeitsagentur.de -
Steuerberaterkammer Saarland
Telefon: 0681/66832-0
E-Mail: stbk@stbk-saarland.de -
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Katja Fuhrmann, Telefon: 0681/58828-45
E-Mail: katja.fuhrmann@rak-saar.de -
Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände e.V.
Ingrid Lang, Telefon: 0681/95434-36
E-Mail: lang@mesaar.de -
Landwirtschaftskammer für das Saarland
Cornelia Mündel-Wirz, Telefon: 06881/928-270
E-Mail: cornelia.muendelwirz@lwk-saarland.de -
Ärztekammer des Saarlandes Abt. Zahnärzte
Ass. jur. Bernhard Kuntz, Telefon: 0681/58 60 820
E-Mail: mail@zaek-saarland.de -
Apothekerkammer des Saarlandes
Elmar Thomé, Telefon: 0681/58406-13
E-Mail: e.thome@apothekerkammer-saarland.de
Herausgeber
Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland
März 2010
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Tel.: 0681 849-523
www.arbeitsagentur.de